Aktive Netzwerkkomponenten im Access-Bereich für die Digitalisierung des Klinikums Passau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/index.php?id=665
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkkomponenten im Access-Bereich für die Digitalisierung des Klinikums Passau
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens war die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten im Access-Bereich für die Digitalisierung des Klinikums Passau. Dies umfasste im Einzelnen die Lieferung von Switches sowie die Lieferung der erforderlichen Zubehörteile.
Das Klinikum Passau ("Klinikum") ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2000 Mitarbeitern.
Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern und einen den aktuellen technischen Standards entsprechenden Digitalisierungsgrad zu erreichen. Um den hohen Anforderungen an die Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität) eines KRITIS-Krankenhauses gerecht zu werden und weil die derzeit vorhandenen aktiven Netzwerkkomponenten im Access-Bereich das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, wurden im gegenständlichen Vergabeverfahren aktive Netzwerkkomponenten im Access-Bereich (Switches samt Zubehör) beschafft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktive Netzwerkkomponenten im Access-Bereich für die Digitalisierung des Klinikums Passau
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]