Centrify Pflegeverlängerung und Rahmenvereinbarung Neulizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SJU000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Centrify Pflegeverlängerung und Rahmenvereinbarung Neulizenzen
Das IT‐Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat verschiedene Centrify Lizenzen im Einsatz.
Für diese Lizenzen wird eine Pflegeverlängerung benötigt (Los 1).
Darüber hinaus wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Erweiterung des Lizenzbestandes von Centrify Produkten abzuschließen (Los 2). Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2025 gelten.
Pflegeverlängerung von Centrify Lizenzen
Das IT‐Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat verschiedene Centrify Lizenzen im Einsatz. Für diese Lizenzen wird eine Pflegeverlängerung benötigt.
Centrify Rahmenvereinbarung
Das IT‐Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Erweiterung des Lizenzbestandes von Centrify Produkten abzuschließen.
Diese Rahmenvereinbarung soll über einen Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2025 gelten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflegeverlängerung von Centrify Lizenzen
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Centrify Rahmenvereinbarung
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.