Implementierung eines 5G-Campusnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines 5G-Campusnetzes
Der Bayerische Rundfunk (BR) als Auftraggeber plant, am Standort Freimann ein Pilotprojekt zur Implementierung einer Referenzarchitektur für industrielle Kommunikation auf Basis der 5G-Mobilfunktechnik durchzuführen. Eine Erweiterung auf einen weiteren Standort muss möglich sein, ohne die Infrastruktur am Standort Freimann in
Gänze austauschen zu müssen.
Nach der erfolgten Endabnahme des 5G-Campusnetzte muss der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) Serviceleistungen erbringen.
Die Systemserviceleistungen verlängern sich automatisch maximal 2 mal um weitere 12 Monate (Verlängerungsoption 1 und 2), sofern der Auftraggeber die Leistungen nicht 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
An die werkvertraglichen Leistungen eines Auftragnehmers zur Implementierung eines
5G-Campusnetzes werden folgende grundlegenden Anforderungen gestellt:
? Allgemeine Anforderungen
- Design und Implementierung als 5G Stand-Alone (SA)-Architektur (5G Native)
mit Nutzung einer lokalen, von der BNetzA bereits zugewiesenen, Funklizenz
- Realisierung nach den technischen Richtlinien gemäß "3GPP TR 21.915 version
15.0.0 Release 15" oder höher und entsprechend den Standardisierungen für Funkzugangsnetze.
- Netzzugang
o Unterstützung von mindestens 10 Mobilfunkteilnehmern und erweiterbar
auf bis zu 6.000 Mobilfunkteilnehmer oder Endgeräte (User Equipment, UE)
o Verschiedene Zugangstechnologien (drahtlos, drahtgebunden und optisch)
müssen zusammenarbeiten können
o Übergabe der Endgeräte beim Wechsel der Funkzellen ohne Unterbrechungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich
- Betriebs- und Ausfallsicherheit
Für rundfunkspezifische, geschäftskritische Prozesse und Anwendungen muss ein zuverlässiger Betrieb mit sehr geringen Latenzen und sehr hoher Verfügbarkeit gewährleistet sein.
- Leistungsfähigkeit
Das Netz soll steuerbare Verbindungen mit vorab festgelegter Netz-Güte für alle unterstützten Anwendungen bereitstellen, unabhängig von variierenden Anforderungen je Anwendung.
- Elastizität und Skalierbarkeit
Eine dynamische und automatische Änderung von Parametern, abhängig von Einflussgrößen wie neuen Standorten, Änderung von Anforderungen an die Netz-Güte, etc. muss möglich sein.
? Planung, Design und Implementierung des 5G-Campusnetzes mit allen hierfür erforderlichen Lieferungen und Leistungen.
Weitere Anforderungen, siehe Vergabeunterlagen.
Die in den Vertragsunterlagen im Kapitel 4.6.5 und in Anlage 1.5.1, Preisblatt, Lfd. Nr. 30 anzubietenden Unterstützungsleistungen werden nur optional beauftragt. Es besteht für den Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CONGIV GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY4B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.