Lieferung von Getränken für den G7-Gipfel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Getränken für den G7-Gipfel
Lieferung von Getränken inklusive erforderlicher Kühllogistik im Rahmen des G7-Gipfels
Garmisch-Partenkirchen
Lieferung von alkholfreien Getränken inklusive erforderlicher Kühllogistik im Rahmen des G7-Gipfels
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. c Richtlinie 2014/24/EU kann bei Dienstleistungsaufträgen auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Fristen einzuhalten, die für die offenen oder die nichtoffenen Verfahren oder die Verhandlungsverfahren vorgeschrieben sind. Die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen auf keinen Fall dem öffentlichen Auftraggeber zuzuschreiben sein.
Die genannten Voraussetzungen treffen zu. Die Bayerische Polizei, vertreten durch die Beschaffungsstelle der Bayerischen Bereitschaftspolizei vergibt den Auftrag für Versorgungsleistungen (Lieferung von Getränken inklusive erforderlicher Kühllogistik) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
In Folge eines Ereignisses liegen zwingende Gründe vor, die dazu führen, dass die Einhaltung von vergaberechtlichen Mindestfristen nicht möglich ist. Das Ereignis war vom Auftraggeber nicht verschuldet noch vorhersehbar.
Der G7-Gipfel stellt das für die Dringlichkeit ursächliche Ereignis dar. Erst im Dezember letzten Jahres wurde durch die Bundesregierung verkündet, dass der G7-Gipfel vom 26. - 28. Juni 2022 auf Schloss Elmau in Oberbayern stattfinden wird.
Die äußerste Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass Polizeikräfte, die über mehrere Wochen im Einsatzraum für die öffentliche Sicherheit sorgen, in diesem Zeitraum angemessen verpflegt werden müssen.
Im Gegensatz zum Jahr 2015, bei welchem 1,5 Jahre Vorbereitungszeit zur Verfügung standen, verblieben lediglich wenige Monate bis zum G7-Gipfel. Der Einsatz für die Polizei beginnt bereits Wochen vor dem eigentlichen Gipfel. An einigen Getränkeausgabestellen muss die Verpflegung eines Teils der Einsatzkräfte ab 23.05.2022 sichergestellt werden. Der Aufbau der hierfür notwendigen Kühllogistik muss im Vorfeld so rechtzeitig erfolgen, dass eine lebensmittelrechtliche Abnahme durch das Landratsamt erfolgen kann.
Um die Versorgung der Einsatzkräfte mit alkoholfreien Getränken sicherstellen zu können, musste zeitnah ein leistungsstarker Getränkelieferant gefunden werden. Dieser hat neben der Herstellung der verschiedenen alkoholfreien Getränke auch die hierfür benötigte Kühllogistik zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ergab eine Marktschau, dass zum Teil Flaschen als auch Verschlusskappen nicht mehr in ausreichender Menge geliefert werden können. Auch die Anmietung von Kühlcontainern gestaltet sich aufgrund des erhöhten Bedarfs im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nach einer Marktschau schwierig. Teilweise stehen diese nicht ausreichend zur Anmietung zur Verfügung. Zudem müssen bereits mehrere Wochen vor Verpflegungsbeginn ausreichend alkoholfreie Getränke produziert werden.
Die Mindestfristen, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind, können nicht eingehalten werden.
Die Dringlichkeitssituation war für den Auftraggeber nicht voraussehbar. Am 14.12.2021 wurde durch die Bundesregierung verkündet, dass der G7-Gipfel vom 26. - 28. Juni 2022 auf Schloss Elmau in Oberbayern stattfinden wird. Die Dringlichkeitsumstände sind damit nicht dem Verhalten des Freistaates Bayern, vertreten durch das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei, zuzurechnen, da diese Entscheidung auf Bundesebene erfolgte. Unmittelbar nach Verkündung der Bundesregierung am 14.12.2021 wurde ohne jegliche Verzögerung mit der Einsatzvorbereitung - von der Einrichtung der notwendigen Stellen (Planungsstab, etc.), der einsatztaktischen Planung, bis hin zur Beschaffung der benötigten Versorgung - begonnen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von alkoholfreien Getränken inklusive Kühllogistik
Ort: Siegsdorf
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83313
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.