Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Küchenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0011-0022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Küchenausstattung
Einrichtung einer Speisenausgabe zur Versorgung der Schüler von bis zu 200 VT/Tag, wobei die Speisen über eine Fremdküche angeliefert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 6 mtr. Speisenausgabe- z.T. mit Kühlflächen undAnfahreinheit für beheizteAusgabewägen- ca. 2,3 mtr. Aufstellfläche mitKochmulde und 2 Heißluftdämpfer- ca. 1,3 mtr. Arbeitsfläche CNS mitSpül-und Lagerflächen- ca. 3,5 mtr. Vorbereitungsfläche CNSz.T. gekühlt, Wandschränke undEinfahrkühlschrank- Eck-Geschirrspülmaschine mit ZuundAblauftischen und Topfspüle- 3 Kühleinheiten- ca. 2,2 mtr. Putz-und Lagerschränkemit Abfallkühler- 15 Geschirr-,Tablett-, fahrbareAusgabemöbel- 14 Stk. Gerätewartungskosten imGewährleistungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90431
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.