Nutzfahrzeuge für die European Championships Munich 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: EC 38
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzfahrzeuge für die European Championships Munich 2022
Die Olympiapark München GmbH als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Ausschreibung drei (3) Verträge über die Überlassung von (Nutz-) Fahrzeugen auf Zeit für die Großveranstaltung „European Championships Munich 2022“.
Die Leistung wird in drei (3) Fachlosen ausgeschrieben:
Los 1: Vans
(Fahrzeuge mit Sitzplätzen für 8 Personen außer dem Fahrersitz [keine Aufklappsitze], Kofferraum mind. 5,8 m3)
Los 2: Logistikfahrzeuge
(Transporter und LKW in unterschiedlichsten Ausführungen)
Los 3: Golfcarts
(Elektro-Golfcarts für Personentransport und Logistik in den Ausführungen 4-Sitzer, 6-Sitzer, 8-Sitzer, x-Sitze mit Rollstuhltransport und 2- Sitzer mit Ladefläche)
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere in dem Dokument „OMG_Nutzfahrzeuge_EC_Leistungsbeschreibung“.
Vans
Miete von Vans (Fahrzeuge mit Sitzplätzen für 8 Personen außer dem Fahrersitz [keine Aufklappsitze], Kofferraum mind. 5,8 m3)
Siehe Vergabeunterlagen.
Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Von der Angabe der Preise wird abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
Logistikfahrzeuge
Miete von Logistikfahrzeugen (Transporter und LKW in unterschiedlichsten Ausführungen)
Siehe Vergabeunterlagen.
Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Von der Angabe der Preise wird abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
Golfcarts
Miete von Golfcarts (Elektro-Golfcarts für Personentransport und Logistik in den Ausführungen 4-Sitzer, 6-Sitzer, 8-Sitzer, x-Sitze mit Rollstuhltransport und 2- Sitzer mit Ladefläche)
Siehe Vergabeunterlagen.
Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Von der Angabe der Preise wird abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vans
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Logistikfahrzeuge
Ort: Pullach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Golfcarts
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Von der Angabe der Preise wird abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Verga-bekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.