Gebäude- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04#994
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 89
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Glasreinigung
Gebäude- und/oder Glasreinigung
Gebäude- und Glasreinigung für Dienstleistungszentrum Schwandorf bzw. Wunsiedel
Gebäudereinigung Direktion Neumarkt und Geschäftsstelle
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Regensburg-Neumarkt Mariahilfstraße 39 92318 Neumarkt
Direktion Neumarkt und Geschäftsstelle Parsberg
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Gebäudereinigung Direktion Würzburg und Geschäftsstellen
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Würzburg Kardinal-Faulhaber-Platz 1 97070 Würzburg
Gebäudereinigung Direktion Würzburg und Geschäftsstellen
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Gebäudereinigung DLZ HeiMi Schwandorf
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Wackersdorfer Straße 36 a 92421 Schwandorf
Gebäudereinigung DLZ HeiMi Schwandorf
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Gebäudereinigung DLZ HiMi Wunsiedel
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Schönlinder Weg 30 95632 Wunsiedel
Gebäudereinigung DLZ HiMi Wunsiedel
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Glasreinigung Direktion Neumarkt und Geschäftsstelle
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Regensburg-Neumarkt Mariahilfstraße 39 92318 Neumarkt
Glasreinigung Direktion Neumarkt und Geschäftsstelle Parsberg
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Glasreinigung Direktion Würzburg und Geschäftsstellen
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Würzburg Kardinal-Faulhaber-Platz 1 97070 Würzburg
Glasreinigung Direktion Würzburg und Geschäftsstellen
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Glasreinigung DLZ HeiMi Schwandorf
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Wackersdorfer Straße 36 a 92421 Schwandorf
Glasreinigung DLZ HeiMi Schwandorf
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Glasreinigung DLZ HiMi Wunsiedel
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Schönlinder Weg 30 95632 Wunsiedel
Glasreinigung DLZ HiMi Wunsiedel
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Glasreinigung DLZ ZÄ Schweinfurt
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Schrammstr. 2 a 97421 Schweinfurt
Glasreinigung DLZ ZÄ Schweinfurt
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Glasreinigung Direktion Günzburg und Geschäftsstellen
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Günzburg Jahnstraße 6 89312 Günzburg
Glasreinigung Direktion Günzburg und Geschäftsstellen
Er läuft maximal 48 Monate. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage A 2 Eigenerklärung zur Eignung
für den Bieter, ggf. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und ggf. für jedes Drittunternehmen
- Anlage A 1 Angebotsformular - vollständig ausgefüllt!
- Anlage A 11 Nachweis Versicherungen
Mindestdeckungssummen:
1. Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR
2. Reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR
3. Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit):
Versicherungssumme 1 Mio. EUR
4. Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR
5. Schlüsselverlust: Versicherungssumme Neuwert der Schließanlage [Betrag gelöscht] EUR
Durch die Haftpflichtversicherung sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadenersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verb. mit 7 BDSG gegen über der Auftraggeberin geltend gemacht werden können.
- Kopie Versicherungspolice
- Anlage A 10 Referenzen
- ggf. Anlage A3: Formular "Erklärung der Bietergemeinschaft"
- ggf. Anlage A4: Formular "Verzeichnis der Drittunternehmen"
- ggf. Anlage A5: Formular "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen"
- Anlage A7: Gebäudereinigungsvertrag
- Anlage A8: Glasreinigungsvertrag
- Anlage A9: Datenschutzbestimmungen
- Ablaufkonzept Beschreibung für GebR, Zeitablauf ab Zuschlagserteilung einschl. ersten 6 Wochen Auftragsausführung
- ggf. Begründung Abweichung Leistungswerte / Stundenverrechnungssatz einzelner Positionen in der Kalkulation
- nur Gebäudereinigung Nachweis Qualifikation Objektleiter durch Zertifikate, Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen der
Fortbildungen
- Die Objektbesichtigung findet am 28. bzw. 29.06.2022 statt. Falls Sie die Gebäude aus früheren Ausschreibungen nicht kennen, vereinbaren Sie bitte zu einem dieser Besichtigungstermine einen Termin. Aktuell gültige gesetzl. Vorschriften zu COVID sind zwingend einzuhalten.
- Siehe Einladung zur Ortsbegehung
- Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaft - Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYDM1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]