Pforten- und Wachdienst am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000276
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pforten- und Wachdienst am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Pforten- und Wachdienst am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2023 bis 2027)
Pforten- und Wachdienst beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2023 - 2028
optional um 12 Monate bis 29.02.2028
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen (Bieter) sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundeswirtschaftsministeriums oder einer Landesbehörde befindet. Der termingerechte Einsatz von ausreichend sicherheitsüberprüftem Personal (Überprüfung „Ü2“), das für die Tätigkeit am StMUV notwendig ist, kann gewährleistet werden.
Ein entsprechender Nachweise wird vor Zuschlagserteilung beim Bieter angefordert und muss von diesem innerhalb von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Der Nachweise darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Gewerbeanmeldung für den Betrieb vorliegt.
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen
Personenschäden: 2.500.000 €
Sach- und Umweltschäden: 2.500.000 €
Vermögensschäden: 500.000 €
Vermögensschäden aus Verletzung des Datenschutzes: 150.000 €
Tätigkeitsschäden: 1.000.000 €
Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 €
Schlüsselverluste: 150.000 €
Eigenerklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbare Aufträge anzugeben, deren Abschlüsse nicht länger als zwei Jahre zurückliegen oder die seit mindestens zwei Jahren bestehen. Es gelten ausschließlich Angaben in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument "Eigenerklärung Eignung". Es wird um die Informationen an den jeweils dafür vorgesehenen Stellen gebeten. Die ausschreibende Stelle behält sich eine Überprüfung vor. Der Bieter erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.)
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte:
IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte (davon Ü2-sicherheitsüberprüfte Kräfte)
Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (davon Ü2-sicherheitsüberprüfte Kräfte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattformwww.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:[gelöscht] , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.