Trägerschaft Kindertageseinrichtungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedenburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.riedenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Riedenburg beabsichtigt die Vergabe eines Auftrags über den Betrieb der bisher in kommunaler Trägerschaft betriebenen Kindertageseinrichtungen
- Maria Schutz
- Waldkindergarten
- St. Johannes
- St. Franziskus
an einen freigemeinnützigen oder sonstigen Träger.
Riedenburg
Die Stadt Riedenburg beabsichtigt die Vergabe eines Auftrags über den Betrieb der bisher in kommunaler Trägerschaft betriebenen Kindertageseinrichtungen
- Maria Schutz
- Waldkindergarten
- St. Johannes
- St. Franziskus
an einen freigemeinnützigen oder sonstigen Träger zum 01.09.2022.
jeweils um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (soweit einschlägig)
C) Nachweis der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB
A) Gesamtumsätze und Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Betrieb von Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern bis zum 6 Lebensjahr) in den letzten 3 Jahren.
B) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Alternativ genügt die Erklärung eine solche im Auftragsfall in ausreichendem Umfang abzuschließen.
zu B): Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eine solche im Auftragsfall in ausreichendem Umfang abzuschließen.
A) Referenzaufträge über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen für Kinder zwischen 1 und 6 Jahren nach den Vorschriften des BayKiBiG (oder vergleichbarem Landesrecht) unter Angabe
des Auftraggebers
der Vertragslaufzeit
der Art der Einrichtung (allgemeine Einrichtung/Waldkindergarten etc.)
der Platzzahl gesamt/Anzahl der Krippenkinder/Integrationskinder
des Fachpersonals (Anzahl und Qualifikation)
Organisation Essensversorgung
B) Anzahl des in den letzten 3 Jahren beschäftigten Fachpersonals gegliedert nach Qualifikation (Erzieher, Kinderpfleger; sonstige).
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. (Hinweis: Für den Bereich der Kinderbetreuung ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.)
zu A): Mindestens ein Referenzauftrag über eine Kindertageseinrichtung mit mindestens 75 Plätzen gesamt, davon 15 Krippenkinderplätze inkl. Essensversorgung; mindestens ein Referenzauftrag Waldkindergarten ab 3 Jahre mit mindestens 10 Plätzen; mindestens ein Referenzauftrag über eine Kindertageseinrichtung mit Integrationskindern (Die Mindestanforderungen können mit einem oder mehreren Aufträgen erfüllt werden).
zu B): mindestens 15 Erzieher/Kindertagespfleger
Abschnitt IV: Verfahren
Um dem Auftragnehmer noch genügend Vorlaufzeit für die Übernahme der Einrichtungen zum neuen Kindergartenjahr am 01.09.2022 zu gewähren, muss die Vergabe spätestens bis Mitte Juli abgeschlossen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Interessierte Bieter können die Einrichtungen bei Interesse besichtigen. Die Möglichkeit der Besichtigung besteht bis zum 22.06.2022 Mo.-Fr. in der Zeit von 8:30 bis zum 12:30 Uhr. Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Für die Anmeldung richten Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch an
bis 15.06.2022, 12.30 Uhr: Frau Liß (Tel.: 09442/9181-34)
ab 20.06.2022, 8.30 Uhr: Herrn Jetten (Tel.: 09442/9181-29)
Die Ortsbesichtigung dient nur dazu, sich ein Bild über die Örtlichkeiten zu machen. Es werden keine Fragen beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen und werden auch nur über die Vergabe-Plattform beantwortet.
B) Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfunginformiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,
169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage
nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).