Objektplanung gemäß HOAI Paragraph 34, Lph 2-5 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b124722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung gemäß HOAI Paragraph 34, Lph 2-5
Objektplanung gemäß HOAI Paragraph 34, Lph 2-5, für die
Erweiterung der Grundschule an der Schäferwiese in München
An d. Schäferwiese 5, 81245 München
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 - 5, für die Erweiterung der Grundschule an der Schäferwiese in München.
Die 4-zügige Grundschule an der Schäferwiese soll um einen Zug erweitertet und zu einer ganztagsgerechten Grundschule ausgebaut werden. Die Erweiterungsflächen beinhalten u.a. Klassenräume (Lernhauskonzept), Mensa, Hausmeisterwohnung, Turnhalle und Tiefgarage.
Die Baumaßnahme umfasst voraussichtlich folgende Flächen:
NF: ca. 3.800 m2
BGF: ca. 4.200m2
Für die Maßnahme wurde vorab eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, diese stellt jedoch keine bindende Grundlage für die vergabegegenständliche Planungsleistung dar.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2030
Klimaneutralität der Münchner Stadtverwaltung zu erreichen, sind Nachhaltigkeitsaspekte wie das Erreichen energetischer Standards, regenerative Energiekonzepte, die Klimarelevanz der Baustoffe sowie der Umgang mit dem Stadtgrün zu berücksichtigen.
Der auf dem Grundstück vorhandene Baumbestand ist nach Möglichkeit zu erhalten.
Die Maßnahme soll im laufenden Schulbetrieb mit voraussichtlich 2 Bauabschnitten durchgeführt werden.
Anrechenbare Kosten Objektplanung: ca. 10,9 Mio. € netto
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind,
als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen,
welche die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
— Erste Stufe: Beauftragung LPH 2
— Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3-4
— Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 5
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
a) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt
1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %),
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung
des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Honorarzone Projekt mind. III;
— Baukosten gem. DIN 276 (KG 300 + 400 brutto in Euro) größer 2 Mio. € brutto;
— Leistungsphase 2-5 gem. § 34 HOAI (jeweils einzeln bewertet) selbständig erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen.
— Anzahl der verschiedenen Funktionsbereiche im Projekt (Als Funktionsbereich zählt eine abgeschlossene, in sich funktionierende Nutzungseinheit. Es werden nur Funktionsbereiche unterschiedlicher Art gezählt (z.B. Schule, Turnhalle, Versorgungsbereich, Tiefgarage))
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Umsetzung Lernhauskonzept;
— Umbau im Bestand im laufenden Betrieb,
— Beengte Baustelleneinrichtungsfläche;
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-mail;
Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer
der Leistungsphasen 2-5 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO gem. BauKaG erforderlich. Nachweise lt. III.1.1 sind vorzulegen.
Siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
— gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal
gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?
teilnahmewettbewerbe.html.
3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen
Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine
entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland