Markt Heiligenstadt in OFr. - Objektplanung Kinderhort mit Kinderkrippe Referenznummer der Bekanntmachung: 01_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenstadt
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 91332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-heiligenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Heiligenstadt in OFr. - Objektplanung Kinderhort mit Kinderkrippe
Der Markt Heiligenstadt plant die Errichtung eines Kinderhorts mit Kinderkrippe. Das Projekt soll auf dem Grundstück Pfarrberg, Flurstück-Nr. 471 in Markt Heiligenstadt realisiert werden. Eine Vorplanung für den Neubau liegt bereits vor. Nun sollen aus dem Leistungsbild Objektplanung die Leistungsphasen 3 - 9 ausgeschrieben werden.
Markt Heiligenstadt in OFr. Marktplatz 20 91332 Heiligenstadt
Der Markt Heiligenstadt plant die Errichtung eines Kinderhorts mit Kinderkrippe. Das Projekt soll auf dem Grundstück Pfarrberg, Flurstück-Nr. 471 in Markt Heiligenstadt realisiert werden. Eine Vorplanung für den Neubau liegt bereits vor. Nun sollen aus dem Leistungsbild Objektplanung die Leistungsphasen 3 - 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2022 ausgeschrieben werden. Aspekte des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens sind zu berücksichtigen. Mindestanforderung ist Gebäudeenergiegesetz - GEG. Die Nutzfläche des Kinderhorts soll bei ca. 715qm liegen und die der Kindergrippe bei ca. 185 qm. Die Gesamtnutzfläche liegt demzufolge bei ca. 900 qm zzgl. eines Mehrzweckraums. Der Auftraggeber strebt die Erlangung von Fördermitteln des Freistaats Bayern für diese Projekt nach dem BayKiBiG i.V.m. FAG an. Der AN hat den AG dabei zu unterstützen.
Das Leistungsziel ist funktional vorgegeben. Die Beendigung des Vertrags hängt vom Erreichen des Leistungsziels ab. Bei einer Verlängerung des Ausführungszeitraums über den vertraglichen bestimmten Zeitraum hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen, insb. § 642 BGB. Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages in Ziff. II.2.7 bezieht sich auf die Zeit zwischen Arbeitsaufnahme des Architekten und Abschluss der Leistungsphase 8.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3. der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterien der Vergleichbarkeit sind:
- Art und Umfang der (über die Mindestanforderungen hinaus) erbrachten Objektplanungsleistungen,
- Höhe der Baukosten (KG 200 - 700 nach DIN 276 brutto)
- Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Führt eine Punktgleichheit der Bewerber dazu, dass mehr als drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, werden mehr als drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, und zwar neben den auf Platz 1 - 3 der Rangliste Platzierten auch alle Unternehmen, die mit gleicher Punktzahl auf Platz 4 liegen. Bei Punktgleichheit zwischen Unternehmen, die auf den Plätzen 1 - 2 liegen, gilt Entsprechendes, das auf Platz drei liegende Unternehmen wird dann aber nicht mehr zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn dies dazu führen würde, dass mehr als drei Unternehmen am Verhandlungsverfahren beteiligt werden.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der AN aber verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages in Ziff. II.2.7 bezieht sich auf die Zeit zwischen Arbeitsaufnahme des Architekten und Abschluss der Leistungsphase 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer bzw. - bei juristischen Personen - dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. - bei juristischen Personen - ihre verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Freistaats Bayern berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff. I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden. In den Formularen werden die nachfolgend unter Ziff. III.1.2 bis III.1.3 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung bzw. die nach Ziff. II.2.9 maßgeblichen Kriterien der Bewerberauswahl eingetragen.
Gefordert werden die folgenden Erklärungen:
- Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV bestehen;
- Erklärung, ob und in welcher Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
- Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform, Anteilseigner
Sämtliche geforderten Unterlagen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmer oder sonstige Dritte vorzulegen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 3 Mio EUR
und Sach- und Vermögensschäden 3 Mio EUR pro Versicherungsfall und -jahr. Als anderer geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber zugelassen. Es genügt jeweils die (elektronische) Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft diesen Nachweis separat in voller Höhe führen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Der AG behält sich vor, zum Beleg der Richtigkeit der Eigenerklärungen die Vorlage von Bankauskünften, testierten Jahresabschlüsse, Bilanzen oder die Auskunft eines Steuerberaters zu verlangen.
-Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Technischen Mitarbeiter einschl. Büroinhaber und freier Mitarbeiter (Ingenieure und Bautechniker) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 3 Mio EUR und Sach- und Vermögensschäden 3 Mio EUR pro Versicherungsfall und -jahr. Als anderer geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber zugelassen. Es genügt jeweils die (elektronische) Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft diesen Nachweis separat in voller Höhe führen.
Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: 0,5 Mio EUR netto (Mindestanforderung). Die Umsätze der Bewerber einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten
Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff. I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Für die Prüfung der Referenzangaben sind die folgenden Nachweise und Angaben zwingend
erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnr)
2. Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Angaben zur erbrachten Dienstleistung, Leistungsphasen gem. § 34 HOAI, Honorarzone, Angabe der Leistungszeit)
3. Gesamtbaukosten KG 200 - 700 brutto nach DIN 276
4. War Auftraggeber des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB bzw. eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder öffentl. Auftraggeber im Sinne des Art. 2 der RL 2014/24/EU?
6. Projektbeschreibung in Wort und Bild (max. 1 DIN A 4 Seite je Referenz)
Die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind auch für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmer und sonstige Dritte vorzulegen, soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer/Dritte beruft (Eignungsleihe).
Referenzen können nur gewertet und Bewerber nur berücksichtigt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Fertigstellung der Leistungsphase 8 der Objektplanung nach dem 31.12.2015 aber vor dem 30.06.2022 (unabhängig davon, ob der Bewerber Leistungen der Lph 8 erbracht hat) (abgeschlossene Maßnahme)
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte zu benennen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen und bei denen es sich um Bauvorhaben zur Errichtung oder Sanierung eines Altenheims oder einer Altentagesstätte oder einer Kindertagesstätte oder eines Kindergartens oder eines Mehrgenerationen-Begegnungszentrums oder einer Schule handelt. Referenzen können auch gewertet werden, wenn nicht alle der hier ausgeschriebenen Leistungsphasen erbracht wurden, das führt nach Maßgabe der Bewertungsmatrix allerdings zur Abwertung.
bauvorlageberechtigte Architekten (Art. 61 BayBO)
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
- mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
- mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Referenzen von benannten Nachunternehmern können nur berücksichtigt werden, wenn sich diese zur Unterstützung des Bewerbers verpflichten und mit Abgabe der Bewerbung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen. Aufgrund dessen müssen diese Nachunternehmer bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benannt werden. Referenzen von Nachunternehmern können ferner nur dann berücksichtigt werden, wenn diese im Auftragsfall die Leistung, für die die Referenz gefordert wird, tatsächlich erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR84V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.