Fachplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 420 BT1_2 22 LA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, mit den Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 4, sowie Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Augsburg, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Staatstheater Augsburg ist als 3-Sparten-Haus ausgelegt und fasst ca. 1 200 Zuschauer. Der weitgehend original erhaltene Bestand aus der Zeit des Wiederaufbaus ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen. Die Stadt Augsburg beabsichtigt die Generalinstandsetzung des Großen Hauses (Bauteil 1) mit Erneuerung der gesamten technischen Infrastruktur und Teilen der Bühnentechnik unter Erhalt und besonderer Berücksichtigung des denkmalgestützten Bestandes in Außenwirkung und Ausstattung. Ziel ist eine langfristig wirksame technische, funktionale und gestalterische Optimierung und Fortentwicklung des Staatstheaters Augsburg für die Anforderungen eines modernen Theaterbetriebs, in enger Verzahnung mit der Neukonzeption des Gesamtareals (Bauteil 2). Im Bauteil 2 (Gesamtareal) wird eine Multifunktionsspielstätte mit Zuschauerbereich sowie jeweils 2 kleinerer Probebühnen für Oper und Schauspiel, ein Ballettprobensaal und Ballettstudio, ein Orchesterprobensaal, ein Tonstudio und diverser Stimmzimmer sowie die Werkstätten und Lager realisiert. Die Konzeptplanung liegt der Bekanntmachung als Anlage bei.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanungen Freianlagen und Verkehrsplanung für die umgebenden Freiflächen des Staatstheaters. Die Planung umfasst öffentliche und nicht öffentliche Straßen, Höfe und Plätze. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind drei Planungsbereiche (BA1: rund ums große Haus, BA2: rund ums Betriebsgebäude und Gehweg, BA3: Flächen der Theaterstraße) definiert. Eine Darstellung der Gesamtmaßnahme und der Planungsbereiche liegt den Vergabeunterlagen bei.
Neben den funktionalen Anforderungen legt der Auftraggeber einen hohen Anspruch an die Qualität der Freianlagen, den Umgang mit dem Einzeldenkmal und die Einfügung in das städtebauliche Umfeld. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Außenanlagen nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und 4, für die Planungsbereiche BA1und BA2 die Leistungsphasen 1-9 und für den Planungsbereich BA3 die Leistungsphasen 1-2. Die Beauftragung erfolgt nach § 39 HOAI bzw. § 47 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1-2 für Planungsbereiche BA1, BA2 und BA3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen für die Planungsbereiche BA1 und BA2 entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Die Weiterbeauftragung für die Leistungsphasen 3-9 für den Planungsbereich BA3 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Anlage 11 in die Honorarzone IV sowie die Objektplanung Verkehrsanalgen entsprechend HOAI Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgendem Kostenansatz (Kostengruppe 500 nach DIN 276, netto) für die Gesamtmaßnahme aufgeteilt auf die Planungsbereiche (BA1: 1 400 m2 Fläche, ca. 1 015 000 €; BA2: 2 820 m2 Fläche, ca. 1 965 000 €; BA3 mit 1 740 m2 Fläche ca. 1 304 000 €) aus.
Der Beginn der Leistungserbringung erfolgt direkt nach Beauftragung.
Die Bauausführung Objektplanung Gebäude hat bereits begonnen, die Fertigstellung soll im Jahr 2027-2028 erfolgen. Die Fertigstellung der Freianlagen soll im Sommer 2028 erfolgen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Freianlagen (20 Punkte),
1.2. Bauvorhaben vergleichbarer Größe, Objektplanung Verkehrsanlagen (20 Punkte),
1.3. Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte).
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Weiterbeauftragung für die Leistungsphasen 3-9 für den Planungsbereich BA3 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung).
Die Referenzprojekte Objektplanung Freianlagen müssen mind. der Honorarzone IV zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Die Referenzprojekte Objektplanung Verkehrsanlagen müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein (Mindestanforderung).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) dem sich bewerbenden Planungsbüro zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, kann sich ein Bewerber dann auf diese Referenz berufen, wenn er nachweist, dass die maßgebend verantwortlichen Projektbearbeiter (Projektleiter und verantwortliche Projektbearbeiter) nunmehr in seinem Büro tätig sind und für die Auftragsausführung vorgesehen sind. Hierzu ist den Referenzen eine formlose Eigenerklärung mit einer entsprechenden Erläuterung beizulegen.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte aus den Jahren 2019, 2020 und 2021, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen (der Folgevergabe) haben einen informatorischen Stand – Änderungenbleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]