Projektsteuerung eKurve Referenznummer der Bekanntmachung: 2168/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung eKurve
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen externen Gesamtprojektleiter*In für die Einführung der "eKurve" über alle Standorte und Fachabteilungen hinweg, zu beauftragen.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wird die München Klinik (MüK) in den nächsten Jahren ein großes Digitalisierungsprogramm mit verschiedenen unterschiedlichen Vorhaben aufsetzen und umsetzen. An das Budget, welches vom Bund und den Ländern für die Digitalisierung auf Basis des KHZG bereitgestellt wird, sind verschiedene Auflagen an die Realisierung und den Nachweis der Vorhaben geknüpft, welche zwingend erfüllt werden müssen. Zusätzlich ist der vorgegebene Zeitraum der Umsetzung zeitlich begrenzt, d.h. Fördergelder müssen bis spätestens Ende 2023 abgerufen werden, Vorhaben bis Ende 2024 final umgesetzt sein. Dies bedeutet für die MüK eine umfassende digitale Transformation, welche, um erfolgreich zu sein, eine detaillierte Planung, ein durchdachtes Aufsetzen der Vorhaben und eine rigide Steuerung der Projekte voraussetzt.
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Um diese Ziele zu erreichen soll, um die optimierten Prozesse adäquat zu unterstützen eine digitale Patientenakte eingeführt werden. Diese beinhaltet
- Einführung einer digitalen Pflege- & ärztliche Dokumentation
- Einführung eines digitalen Medikationssystems
- Umstieg auf mobiles Arbeiten (Tablets) im klinischen Alltag für Ärzte, Pflege und Therapeuten
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Hierbei soll das einzuführende System die führende Anwendungsoberfläche im klinischen Alltag der Ärzte, Pflege und Therapeuten sein und muss eine Integration bzw. ein Abspringen auf sämtliche Subsysteme ermöglichen. Während dabei das existierende KIS (Cerner) als Rückgrat bestehen bleiben soll, schließt das Zielbild der MüK IT Landschaft ein "best of breed" Ökosystem aus innovativen Software Lösungen rund um und verbunden mit dem KIS ein.
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Die MüK sucht einen externen Gesamtprojektleiter*In für die Einführung der "eKurve" über alle Stand-orte und Fachabteilungen hinweg. Diese/-r Gesamtprojektleiter*In ist verantwortlich für den gesamten Projektzyklus vom Aufsetzen des Projekts, Auswahl einer geeigneten Software im Bieterverfahren, Pilotierung und Roll-out inkl. Customizing und umfassendem Change Management. Die enge Einbindung des klinischen Personals sowohl beim Aufsetzen als auch bei der Umsetzung der einzelnen Projektbestandteile ist essentiell.
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Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf mindestens 200 Tage (auf Basis von 8h) (unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 31.12.2024 geschätzt, wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 600 Personentagen über die 48- monatige Laufzeit umfasst. Die Auftraggeberin ist dabei nicht abnahmeverpflichtet; der Auftragnehmer aber lieferverpflichtet.
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Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der
Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 8. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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G) Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung eKurve
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldafing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RUE3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]