EC 2022 - Veranstaltungstechnik - The Roofs Referenznummer der Bekanntmachung: EC 16.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Veranstaltungstechnik - The Roofs
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022) stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Leistungsbereiche Licht, Ton und Video.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022)
stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Gewerke Licht, Ton und Video.
The Roofs findet verteilt im Olympiapark München statt. Es handelt sich um 8 unterschiedliche Veranstaltungslocations mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt. Teil dieser Ausschreibung ist die Veranstaltungstechnik für 4 Roofs:
1. Central Roof – Olympiasee/Rasenstufen
2. Activation Roof – Dach der kleinen Olympiahalle
3. Heimat Roof – Olympiaberg
4. Art Roof – Olympiasee/Seerestaurant
Siehe dazu Spalte I des Leistungsverzeichnisses und Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung (Anlagen 7 und 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EC 2022 - Veranstaltungstechnik - The Roofs
Ort: Graz
NUTS-Code: AT22 Steiermark
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende
Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“