Unterhalts- und Glasreinigung AELF Regensburg-Schwandorf mit Hauswirtschaftsschule (Dienstort Regensburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RF000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aelf-rs.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung AELF Regensburg-Schwandorf mit Hauswirtschaftsschule (Dienstort Regensburg)
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg - Schwandorf schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) und die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für das Objekt Amtsgebäude AELF Regensburg- Schwandorf und die Staatliche Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft am Dienstort 93057 Regensburg, Lechstraße 50 aus.
Die UHR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 335.789,24 m².
Die GRR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 1.067,41 m²
Unterhaltsreinigung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg - Schwandorf schreibt die Unterhaltsreinigung für das Objekt Amtsgebäude AELF Regensburg- Schwandorf und die Staatliche Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft am Dienstort 93057 Regensburg, Lechstraße 50 aus.
Für Los 1 Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundreinigungsfläche in der Lechstraße 50, 93057 Regensburg auf 3.852,21 m².
Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 335.789,24 m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 4 Jahre (30.06.2026).
Eine fakultative Objektbesichtigung ist möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 1 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40 / 60 (Leistungskriterien: Implementierungskonzept (10 %);
Qualitätssicherungskonzept (40 %); Personalkonzept (40%); Umweltkonzept (10%))
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg - Schwandorf schreibt die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für das Objekt Amtsgebäude AELF Regensburg - Schwandorf und die Staatliche Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft am Dienstort 93057 Regengsburg, Lechstraße 50 aus.
Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche in der Lechstraße 50, 90357 Regensburg auf rund 1.067,41 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 1.067,41 m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 4 Jahre.
Eine fakultative Objektbesichtigung ist möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 1 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40 / 60 (Leistungskriterien: Konzept Auftragsausführung (100 %))
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Freiwillige (fakultative) Objektbesichtigung vom 04.04.2022 - 06.04.2022. Anmeldefrist ist am 01.04.2022 um 9:00 Uhr.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.