Unterhalts- und Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2021SQ000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aelf-al.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut, schreibt die Unterhaltsreinigung für den Standort Abensberg inkl. Siegenburg (Los 1); die Glas- und Rahmenreinigung am Standort Abensberg inkl. Siegenburg (Los 2); die Unterhaltsreinigung für den Standort Landshut (Los 3) sowie die Glasreinigung am Standort Landshut (Los 4) für seine Objekte in Abensberg, Siegenburg und in Landshut aus.
Für Los 1 Unterhaltsreinigung Abensberg / Siegenburg beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf 1.426,81m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 177.530 m².
Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung Abensberg / Siegenburg beläuft sich die Grundfläche auf rund 120,26m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 240 m².
Für Los 3 Unterhaltsreinigung Landshut beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf 1.260,43 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 152.180 m².
Für Los 4 Glasreinigung (ohne Rahmen) Landshut beläuft sich die Grundfläche auf rund 395,84m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 791 m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre.
Eine fakultative Objektbesichtigung ist möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Abensberg inkl. Forstrevier Siegenburg
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Adolf-Kolping-Platz 1; 93326 Abensberg
- Marktplatz 14; 93354 Siegenburg
Glas- und Rahmenreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Abensberg inkl. Forstrevier Siegenburg
Glas-und Rahmenreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Adolf-Kolping-Platz 1; 93326 Abensberg
- Marktplatz 14; 93354 Siegenburg
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Landshut
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Klötzlmüllerstr. 1, 84034 Landshut
- Klötzlmüllerstr. 3, 84034 Landshut
Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Landshut
Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut für die Objekte:
- Klötzlmüllerstr. 1, 84034 Landshut
- Klötzlmüllerstr. 3, 84034 Landshut
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Abensberg inkl. Forstrevier Siegenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Abensberg inkl. Forstrevier Siegenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Landshut
Ort: Kumhausen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung AELF Abensberg-Landshut am Dienstort Landshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach eröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.