Architektenleistungen Erweiterung Hans-Kammerer-Grundschule Burghausen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen Erweiterung Hans-Kammerer-Grundschule Burghausen
Architektenleistungen Erweiterung Hans-Kammerer-Grundschule Burghausen
Burghausen
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungen werden stufen- und ggf. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1-3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Architektenleistungen Erweiterung Hans-Kammerer-Grundschule Burghausen
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Auf die Frist gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: xx
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Burghausen
Auftragserweiterung der im Übrigen unveränderten Leistungen um Leistungen für die Erweiterung des Bauvorhabens um ein 4. Geschoss. Zuvor war bereits eine Auftragserweiterung auf Grundlage einer bereits im Vertrag vereinbarten Optionsklausel für das 3. OG vorgenommen worden.
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Auftragserweiterung der im Übrigen unveränderten Leistungen um Leistungen für die Erweiterung des Bauvorhabens um ein 4. Geschoss. Zuvor war bereits eine Auftragserweiterung auf Grundlage einer bereits im Vertrag vereinbarten Optionsklausel für das 3. OG vorgenommen worden.
Dass eine weitere Änderung des Auftragsumfangs um ein weiteres Obergeschoss notwendig werden würde, war für den Auftraggeber zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar. Der Auftraggeber hatte bereits eine Erweiterungsoption vorgesehen, um weitere Bedarfe abdecken zu können. Dass die Schülerzahlen in dem Maß steigen würden, dass ein weiteres Obergeschoss notwendig werden würde, war dagegen nicht vorhersehbar. Der Auftraggeber hatte den Platzbedarf in Abstimmung mit der Schulleitung prognostiziert. Die Möglichkeit solch überschießender Bedarfe stand nicht im Raum.