JLV Netzarbeiten südlich d. Donau GW 1, FW 601
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-i.de
Abschnitt II: Gegenstand
JLV Netzarbeiten südlich d. Donau GW 1, FW 601
JLV Netzarbeiten südlich d. Donau:
Die Leistung umfasst die Tief- und Rohrbauarbeiten für Gas/Wasser/Fernwärme
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH.
Der vorliegende Rahmen dient dazu eine
Vertragsgrundlage zu schaffen, um eine schnelle und reibungslose Ausführung der Projekte zu gewährleisten.
Los 1 - Tiefbau für Gas/Wasser/Fernwärme
Los 2 - Montagearbeiten Gas/Wasser/Fernwärme
LV Netzarbeiten südlich d. Donau Los 1 - Tiefbau für Gas/Wasser/Fernwärme
Ingolstadt
Die Leistung umfassen die Tiefbauarbeiten für Gas- Wasser- Fernwärme Verlegungen (Neubau
oder Sanierung) im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt.
Der vorliegende Rahmen dient dazu eine Vertragsgrundlage zu schaffen, um eine schnelle
und reibungslose Ausführung des Projektes zu gewährleisten. Mit diesem Vertrag werden
Bauprojekte in einer Gesamtsumme von 300.000 € im Gas- Wasser- und Fernwärme- Bereich
abgewickelt incl. der Montage.
Die Tiefbau- und Rohrbauarbeiten sind in den einzelnen LV - Positionen ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt, wenn nicht anders ausgewiesen, über den Meterpreis.
Materialien und Bauteile:
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den
Rohrleitungsbau vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28 in
85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt. Der AN hat diese Material auf die Baustelle zu
transportieren. Die Kosten des Rohrtransportes sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Archäologische Begleitung :
Sowohl die archäologische Begleitung einer Baumaßnahme als auch die Überwachung der
Tiefbauarbeiten durch eine Baggeraufsicht gemäß dem Sprengstoffgesetz werden durch den
AG beauftragt. Der AN hat diese Arbeiten zu koordinieren und den Anordnungen Folge zu
leisten. Stillstandszeiten, die dem AN durch Begleitarbeiten entstehen, werden ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht vergütet (siehe Stundenlohnarbeiten).
Der AN hat seine Arbeiten so zu koordinieren, dass keine Stillstandszeiten anfallen.
Koordination der Bautrupps:
Die Einteilung der Bautrupps zum reibungslosen Übergang zwischen den Maßnahmen erfolgt
über einen Koordinationsplan und obliegt dem AN in Absprache mit dem AG.
Zusätzlich findet wöchentlich ein Jour-Fix statt, der nicht gesondert vergütet wird. Die
besprochenen Inhalte und getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und
dienen weiterhin als Arbeitsgrundlage. Zu diesem Jour-Fix ist ein deutschsprachiger Bauleiter
zur Teilnahme zu benennen.
Dem AN wird Zugang zu einer Online-Plattform gewährt wo alle erforderlichen Baudokumente
zur Ausführung sowie Dokumentationsvorlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Koordinierung der Montagearbeiten entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt erfolgt
durch den AN.
Verkehrssicherung:
Der Auftragnehmer hat die alleinige Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle und haftet für
alle Schäden, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Er übernimmt
insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers und haftet im Verhältnis zum
Auftraggeber gegenüber Dritten allein. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht frei, soweit der
Auftragnehmer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verschuldet oder zu vertreten
hat.
Durch den AN verursachte Verschmutzungen der Zufahrtsstraßen und Wege sind auf Kosten
des AN zu bereinigen.
Stundenlohnarbeiten:
Nach § 15 Nr. 3 S. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ausführung von
Stundenlohnarbeiten vor deren Beginn anzeigen, damit der Auftraggeber die für ihn gebotene
Kontrolle ausüben kann. Nach § 15 Nr. 3 S. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
über geleistete Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden
Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung, Geräten usw.
Stundenlohnzettel einzureichen, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach
Verkehrssitte werktäglich. Nacht- und Samstagsarbeiten werden nur auf Anweisung durch den
AG ausgeführt. Verrechnet wird die erbrachte Bauleistung.
Koordinierung der Vermessungsarbeiten:
Der AN hat die Vermessungsarbeiten zu koordinieren. Der Vermesser steht im
Auftragsverhältnis zu den Stadtwerken Ingolstadt. Die Vermessungsarbeiten erfolgen immer
am offenen Graben. Der Koordinierungsaufwand ist in die EP einzurechnen und wird nicht
gesondert vergütet.
Bautagebuch:
Das Bautagebuch ist zeitnah, d. h. täglich zu führen und mit Datum und Unterschrift zu
versehen. Dabei sollten die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungsanforderungen
Berücksichtigung finden. Regelmäßige Angaben als Angaben, Meldungen und Berichte zu
Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von
Bedeutung und daher immer zu erfassen sind:
• Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten,
• Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten,
• Besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
• Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden.
Das geführte Bautagebuch ist dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Personalstärke Tiefbau/ Maschinenpark:
5 Bautrupps sind zu stellen
Ausstattung einer Baukolonne mit:
Mobilbagger > 10 t, LKW
LKW 7,5 t, bei Bedarf LKW > 7,5 t
Kompressor
Mannschaftstransporter
Lader
Zusatzgeräte:
Der Einsatz von zusätzlichen Maschinen wie z. B. der Saugbagger, Kranwagen, Rohrhänger,
Fugenschneider, Verdichtungsgeräte ist mit der Anwendung der Einheitspositionen
Schachtung, Verfüllung bzw. Materialtransport abgegolten.
Ausschließlich auf Anweisung des AG erfolgt der Einsatz des Saugbaggers. Liegt diese vor,
wird der Einsatz des Saugbaggers nach Stundeneinsatz abgerechnet. Schachtungsleistungen
sind damit abgegolten.
Dokumentation:
Wichtige Hinweise zur Kalkulation - Abrechnung:
Die gemeinsame Feststellung der erbrachten Bauleistungen (gemeinsames Aufmaß) hat am
offenen Graben zu erfolgen. Der AN hat diese Termine zu koordinieren und zu dokumentieren.
Die Baugruben für Einbindearbeiten werden nach lichten Profilen (siehe LV-Positionen)
abgerechnet. Bei den Profilen wird Handschachtung generell nicht gesondert vergütet.
Erschwerniszuschläge werden über das Freilegen und Sichern von in Betrieb befindliche
Versorgungsleitungen (Leitungs- und Kabelsicherung) gewährt. Wenn Schalung oder
Teilverbau erforderlich ist, ist der hierfür erforderliche Mehraufwand in den Einheitspreisen
der Profile einzurechnen (LV-Text).
Für die Sicherung der Gestänge/Entlüftungen/Hydranten etc. ist die Tiefbaufirma
verantwortlich und hat dies in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vor den
Asphaltierarbeiten hat die Tiefbaufirma die Schiebergestänge fachgerecht höhenmäßig
anzupassen und die Straßenkappe zu setzen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Leistungsposition Straßenkappen für Hydranten, Absperrschieber und Entlüftungen setzen
wird gesondert vergütet. Von der zusätzlichen Vergütung sind Straßenkappen für die
Hausanschlüsse Gas/ Wasser und Fernwärme ausgeschlossen.
Dieser Auftrag kann um weitere 36 Monate verlängert werden / jährliche Verlängerungsoption
LV Netzarbeiten südlich d. Donau Los 2 - Montagearbeiten Gas/Wasser/Fernwärme
Ingolstadt
Die Leistung umfassen die Rohrleitungsbau- und Montagearbeiten für die Gas- Wasser- Fernwärme
Verlegungen (Neubau oder Sanierung), inkl. der dazugehörigen Hausanschlüsse im Versorgungsgebiet der
Stadtwerke Ingolstadt.
Der vorliegende Rahmen dient dazu eine Vertragsgrundlage zu schaffen, um eine schnelle
und reibungslose Ausführung des Projektes zu gewährleisten. Mit diesem Vertrag werden
Rohrleitungsbau und Montagearbeiten im Gas- Wasser- und Fernwärme- Bereich abgewickelt.
Materialien und Bauteile:
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den
Rohrleitungsbau vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens (Ringlerstraße 28 in
85057 Ingolstadt) zur Verfügung gestellt. Der AN hat dieses Material auf die Baustelle zu
transportieren. Die Kosten des Rohrtransportes sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Rufbereitschaftsdienst:
Stellung einer ganzjährigen Stahlschweißbereitschaft (Reaktionszeit von Anruf bis eintreffen auf der
Baustelle max. 2 Std.) entsprechend dem beigelegten Einsatzplan im Versorgungsgebiet der Stadtwerke
Ingolstadt.
Die mittel- bis langfristigen Abrufe / tatsächlichen Störeinsätze werden nach Aufwand und Nachweis
abgerechnet. Die Rufbereitschaft wird über eine wöchentliche Pauschale vergütet.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Mindestumsatz.
Das Vorhalten der Rufbereitschaft entsprechend dem Einsatzplan (telefonische Erreichbarkeit außerhalb der
Regelarbeitszeit, an Wochenenden und Feiertagen, Reaktionszeit zum Einsatz 2 Stunden) wird nicht
gesondert vergütet. Dieser Aufwand ist in die Bereitschaftsposition einzurechnen.
Koordination der Bautrupps:
Die Einteilung des Montagepersonals zum reibungslosen Übergang zwischen den Maßnahmen erfolgt
über einen Koordinationsplan und obliegt dem AN in Absprache mit dem AG und der ausführenden
Tiefbaufirma.
Dazu findet wöchentlich ein Jour-Fix statt, der nicht gesondert vergütet wird. Die besprochenen Inhalte
und getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und dienen weiterhin als
Arbeitsgrundlage. Zu diesem Jour-Fix ist ein deutschsprachiger Bauleiter zur Teilnahme zu benennen.
Dem AN wird Zugang zu einer Online-Plattform gewährt wo alle erforderlichen Baudokumente zur
Ausführung sowie Dokumentationsvorlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Kapazitäten für Rohrleitungsbau und Montagearbeiten:
Die Stadtwerke Ingolstadt haben im Los 1 5 Tiefbaukolonnen im Einsatz. Das Montagepersonal ist in
ausreichender Anzahl vorzuhalten, sodass es zu keinen Standzeiten der Tiefbaukolonnen kommen kann.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass zusätzliche Montagearbeiten in den Außengemeineden
koordiniert durchgeführt werden müssen.
Stundenlohnarbeiten:
Nach § 15 Nr. 3 S. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ausführung von
Stundenlohnarbeiten vor deren Beginn anzeigen, damit der Auftraggeber die für ihn gebotene
Kontrolle ausüben kann. Nach § 15 Nr. 3 S. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
über geleistete Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden
Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, Vorhaltung von Einrichtung, Geräten usw.
Stundenlohnzettel einzureichen, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach
Verkehrssitte werktäglich. Nacht- und Samstagsarbeiten werden nur auf Anweisung durch den
AG ausgeführt. Verrechnet wird die erbrachte Bauleistung.
Dieser Auftrag kann um weitere 36 Monate verlängert werden / jährliche Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen: 3 Stück vergleichbarer Art mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Los 1:
Nachweis RSA
Nachweis RAB 31
Für Los 2 Nachweis
GW 301 G1 / W1 /
FW 601 FW 2
FW 603
Angaben über 3 Referenzen die mit dem Auftrag nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind, mit
Angabe des Referenzgebers mit Telefon, Fax und E-Mail Adresse;
Formblatt L124.
Nachweis RSA
Nachweis RAB 31
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
5 % Gewährleistungsbürgschaft
Abrechnung im Gutschriftsverfahren über die Plattform des AG Formblatt "Abrechnung mit Futura SRM"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot muss auf der Plattform des Auftraggebers, „my Futura“, abgegeben werden.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
1. Anmeldung:
Hierzu ist eine E-Mail oder Fax an den Auftraggeber zu stellen unter folgender
E-Mail-Adresse/Fax-Nummer:
E-Mail: [gelöscht]
Fax: 0841 80 4139
Folgende Informationen müssen in der E-Mail/Fax enthalten sein:
— Firmenname,
— Adresse,
— Telefonnummer,
— Faxnummer,
— E-Mail-Adresse.
2. Sie erhalten eine Zugangsmail mit Ihren Daten sowie ein Passwort zur Anmeldung.
3. Bei der Angebotsabgabe ist folgendes zu beachten:
— > Formblätter:
Diese müssen an der zu unterzeichnenden Stelle unterschrieben sein und in „my Futura“ hochgeladen werden.
— > sonstige geforderten Nachweise:
Diese sind ebenfalls in „my Futura“ hochzuladen (Zertifikate, Referenzen).
— > Das LV ist im Angebotsmodul zu bepreisen,
— > Nachdem dies erfolgt ist, kann das Angebot elektronisch abgegeben werden.
Bitte beachten:
Fehlen unterzeichnete Formblätter kann das zum Ausschluss des Angebotes führen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]