Beschaffung einer Orchestrierungslösung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-220118-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Orchestrierungslösung
Software-, Lizenzerwerb, Wartung und Support einer Orchestrierungssoftware für eine hybride SAP-Betriebsplattform der SWM Services GmbH
Der künftige Aufbau und Betrieb einer SAP-Plattform in einem hybriden bzw. Cloud-Ansatz mit Nutzung der Azure-Plattform von Microsoft bedürfen einer Orchestrierungs-Software-Lösung für den automatisierten Betrieb der SAP Umgebung.
Es sollen Lizenzen (Lizenzkauf) für eine Orchestrierungslösung für den SAP-Plattformbetrieb sowie deren Wartung für einen Zeitraum von 5 Jahren angeboten werden.
Zielsetzung ist ein reibungsloser Betrieb der SWM SAP Infrastrukturen in Zeiten in kürzer werdender Hardware Lifecycles und gleichzeitiger Cloud Bestrebungen. Arbeitsabläufe in hybriden
SAP Infrastrukturen sollen automatisiert, geplante Arbeitsabläufe gesteuert und auf kritische Ereignisse entsprechend reagiert werden können.
Es werden folgende Inhaltlichen Anforderungen an die angebotene Lösung gestellt:
- Minimierung manueller Betriebsaufgaben
- Verlässlicher Failover im Livebetrieb
- Start von Archivsystemen bei Bedarf
- Temporäre Systemumgebungen
- Automatisierte Recovery Tests
- Nahezu downtimefreie Wartungen
- Schnelles Ausrollen neuer Umgebungen
- Vollautomatisierte Orchestrierung
- Revisionssichere Betriebsdokumentation
- Beherrschen unterschiedlicher Betriebsvarianten (onPremise, Cloud,...)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Orchestrierungslösung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-KTR-220118-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).