Erweiterung Terminal 1_Objektüberwachung flughafenspezifische Anlagen LP8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003249
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Terminal 1_Objektüberwachung flughafenspezifische Anlagen LP8
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Objektüberwachungsleistungen nach HOAI Lp 8 der Fachplanung Flughafenspezifische Anlagen (Mobile Fluggastbrücken, PCA und SBA 400Hz) für das Projekt Erweiterung Terminal 1 am Flughafen München. Aktuell laufen bereits die Baumaßnahmen für Rohbau, Fassaden und Dach.
Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichem Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Flughafen München
Dienstleistung Planerleistungen nach LP8:
- PCA Anlagen Code E 6 Stck, Code C 6 Stck
- Anlagen (SBA) 12 Stck
- Mobile FGB 13 Stck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erw. T1 - Objektüberwachung flughafenspezifische Anlagen LP8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRPSM
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.