S0293 - Bewachung Ingolstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]01
Fax: [gelöscht]24
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ingolstadt
NUTS-Code DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste
Anforderung für Ingolstadt: Wachkategorie B - personaelle Wachleistung mit Fahrzeugen, Sicherheitsüberprüfungen sind nicht erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit:
1. Eine Wachaufgabe Besetzung Wachlokal mit Schichtführeraufgaben, hinterlegt
mit (1) zivil-gewerblichen Wachperson 24 Std/7 Tage in der 12-Stundenschicht
2. Eine Wachaufgabe Torposten/Eingreifkraft/Streife Pionierkaserne, hinterlegt
mit (2) zivil-gewerblichen Wachpersonen 12 Std/5 Tage in der 12-Stunden-
schicht (Montag-Freitag 06.00 Uhr - 18:00 Uhr)
3. Eine Wachaufgabe Torposten/Eingreifkraft/Streife Pionierkaserne, hinterlegt
mit (2) zivil-gewerblichen Wachpersonen 24 Std/7 Tage in der 12-Stunden-
schicht
4. Eine Wachaufgabe Torposten/Eingreifkraft/Streife Technischer Bereich PiÜbPl
L/W, hinterlegt mit (4) zivil-gewerblichen Wachpersonen 24 Std/7 Tage in
einer 12-Stundenschicht
Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss dieses Vertrages wird die Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre vereinbart
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister-Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist). Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.-Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m. §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B V034/04.16Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht/Betriebshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich).Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindesstandards sind die genannten Deckungssummen.
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €
b) für Sachsächden 350.000,00 €
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:-Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird
-Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a letzte Seite ausfüllen.
-Eigenerklärung, dass die Anforderung gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden
-Eigenerklärung, dass
-ausschließlich Personal eingesetzt wird,
-das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für -das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird;
-das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
-das über eine fundierte Waffen- u. Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt
-der Teilnehmer im Auftragsfall
-auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
-als Aufsichtsführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind
-Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung" (Anhang 9).
Insgesamt sind mindestens drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen.
Bei Einreichung von mehr als drei Referenzen, muss eine Priorisierung vorgenommen werden.
Bei weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gem. nachfolgender Bewertungsmatrix vorgenommen:
-militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5 Punkte;
-militärische Liegenschaf oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6-10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte;
-militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte;
-Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte;
-militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnittlich pro Woche- ohne Berücksichtigung von Feiertagen).
Beispielrechnung: Mo-Fre: 3 WP Tagschicht/5 WP Nachtschicht und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht(5 (Schichten Mo-Fr)x3 (WP))+9 (Schichten Mo-So)x5 (WP))=15-45=60
60/14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5 WP als durchschnittliche Anzahl).
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukuren (KRITIS-Strategie).
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktgleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe der Liegenschaftsauswertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität und Preis:
Wachkategorie B-personelle Wachleistung mit Fahrzeugen (B2) Gewichtung = 40 % Preis und 60 % Qualität.
Maximale Punktzahl 1000 Punkte.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit