Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Goldach Referenznummer der Bekanntmachung: 80159-2022; AZ.: 621-10-7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85399
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hallbergmoos.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Goldach
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Feuerwehrwache Goldach
Hallbergmoos, Hauptstraße
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Goldach
1) Umsatz (max. 50 v. 500 P). Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 0 Punkten, mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 1 Punkt mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 2 Punkten, mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.500.000,00 mit 3 Punkten, mehr als EUR 7.500.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 4 Punkten, und mehr als EUR 10.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
2) Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 v. 500 P). Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
3) Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 v. 500 P). Die Bewertung der Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte erfolgt analog zu Ziffer 2).
4) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 v. 500 P).Die bewertung der Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte erfolgt analog zu Ziffer 2).
5) Unternehmensbezogene Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (max. 300 v. 500 P). Eine Referenz ist nur dann wertungsfähig, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2017 bis einschl. 2021 fällt, und 2. die Baumaßnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Die wertungsfähigen Referenzen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 5 Mio. netto; im Bereich Feuerwehr oder vergleichbar; für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 25 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, 6 bis 9 Teilpunkte:1 Punkt, 10 bis 13 Teilpunkte: 2 Punkte, 14 bis 17 Teilpunkte: 3 Punkte, 18 bis 21 Teilpunkte: 4 Punkte, und 22 bis 25 Teilpunkte: 5 Punkte.
Mit Auftragserteilung werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1 abgerufen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen oder auch nur einzelne Leistungen weiterer Leistungsstufen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (Abruf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A vorliegen.
a) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A. Bestätigung, dass ich (wir) über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. verfüge(n) und die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen beträgt. Bestätigung, dass mir (uns) bekannt ist, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen muss und ich (wir) entsprechend verpflichtet bin (sind), für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen. Mindestkriterium.
b) Jahresabschlüsse gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A. Gefordert ist die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Mindestkriterium.
c) Umsatz. Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren. Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
a) Anzahl der technischen Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte. Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
b) Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte. Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
c) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte. Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
d) Angabe über die technische Leitung gem. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A. Zu benennen ist der vom Bewerber für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Nachweis über die Berufszulassung entsprechend nachzuweisen ist. Darüber hinaus ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Mindestkriterium.
e) Unternehmensbezogene Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz ist nur dann wertungsfähig, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2017 bis einschl. 2021 fällt, und 2. die Baumaßnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.