Beschaffung von 136 Beamern mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 22-01-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 136 Beamern mit Zubehör
Beschaffung für Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Neu-Ulm: 134 Beamer FULL-HD, Eine Deckenhalterung, 2 Beamer WUXGA-FULL-HD, 11 Lautsprecher Stereo Aktiv
Beschaffung für Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Neu-Ulm: 134 Beamer FULL-HD, Eine Deckenhalterung, 2 Beamer WUXGA-FULL-HD, 11 Lautsprecher Stereo Aktiv
Mit dem Angebot ist auch die unterschriebene Erklärung "Russland Sanktionen" abzugeben.
Die Lieferung aller Geräte hat bis spätestens 01.06.2023 zu erfolgen.
Es wird eine Prämie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR inkl. Steuern an den erfolgreichen Bieter gezahlt, wenn die vollständige Lieferung bis 07.10.2022 erfolgt ist.
Genaueres zur Lieferzeit und der Prämie ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vgl. Eigenerklärung gem. Formblatt L 1240 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht
oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige
sonstige Nachweise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
einzureichen.
Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Vgl. Eigenerklärung gem. Formblatt L 1240 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Zusicherung des Unternehmens, dass im Auftragsfall eine den nachfolgenden
Bedingungen entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen werde bzw. eine ensprechende Berufshaft- oder
Betriebshaftpflichtversicherung bereits besteht.
Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für
Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR sowie für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je
Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache dieser
Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten
Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur
Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der
geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender
Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu
übersenden.
Scientology Schutzerklärung
Abgabe der Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 127)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vgl. Eigenerklärung gem. Formblatt L 1240 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123
und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt
worden ist.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern,
welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls ein Unternehmen die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben
kann, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche
Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im
Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzliche
Sozialversicherung(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder
Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor. Eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen
zuständigen Versicherungsträgers ist auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass
die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten
Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden
müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt
ausdrücklich, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am
Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die
erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den
Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen
im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der
Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft,
kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach
Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit
kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]