BvA_Stadt Bogen - Neubau Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 3/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bogen
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Bogen - Neubau Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Bogen plant den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle am Freundorfer Weg. Eine Vorplanung ist bereits vorhanden und wird gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
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Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
94327 Bogen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Bogen plant den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle am Freundorfer Weg. Eine Vorplanung ist bereits vorhanden und wird gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
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Der konkrete Bebauungsplan (Am Weinberg I) befindet sich noch in der Entwicklung. Ziel ist es, Mitte des Jahres 2022 einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorlegen zu können.
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Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden auf grob 30,6 Mio. EUR brutto geschätzt. Ein vorabgestimmtes Raumprogramm liegt vor. Entsprechende Raumbücher sind noch vom Auftragnehmer zu erstellen und fortzuführen.
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Das pädagogische Konzept ist vorliegend sehr wichtig, auch die Ausstattung spielt eine entscheidende Rolle. Diese (KG 600) ist vom Auftragnehmer mit zu betreuen.
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Der Neubau der 5-zügigen Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten. Die gegenwärtigen und zukünftigen pädagogischen Herausforderungen, wie z. B. digitale Klassenzimmer, offene Ganztagsschule in Form des Lernhauskonzeptes usw. sollen baulich ermöglicht werden. Die gesetzlich und normativ geforderten Gebäudestandards sind zu erfüllen. Das neue Schulgebäude soll Platz für ca. 400 Schülerinnen und Schüler bieten. Das 2-geschossige Gebäude soll in den Geländeverlauf eingeläutet werden. Eine Hybridbauweise ist favorisiert. Die 2-Feld-Sporthalle ist nicht als Versammlungsstätte auszugestalten.
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Die Fachplaner sind bereits beauftragt und können der Vorplanung entnommen werden. Eine Cloud-Lösung zum Austausch von Plänen ist bereits installiert, der Austausch findet über die Plattform "Planfred" statt.
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Eine Förderung nach FAG soll stattfinden. Dafür ist es zwingend aufgrund des zeitlichen Ablaufs notwendig, dass der entsprechende Förderantrag bis Ende September 2022 fertiggestellt ist. Ein Baubeginn ist dann für Frühjahr 2023 vorgesehen, das Schulgebäude selbst soll nach einer Bauzeit von etwa 2,5 Jahren dann ab September 2025 genutzt werden können. Bis dahin ist ein funktionsfähiges Schulgebäude zu errichten, die Fertigstellung der Außenanlagen und der Turnhalle kann hierzu etwas zeitversetzt stattfinden, soll jedoch auch so zügig wie möglich erfolgen. Der geplante zeitliche Ablauf ist der Vorplanung zu entnehmen. Die Vorplanung wird bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt, sofern eine den Vergabeunterlagen beigefügte Geheimhaltung vorab eingereicht wird.
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Der Auftraggeber legt äußerst hohen Wert auf die fristgerechte Einreichung des Förderantrags. Eine Unterstützung bei der Erstellung der Förderunterlagen (sowohl Antrag als auch Verwendungsnachweis) ist durch den Auftragnehmer notwendig. Hierbei muss eine Trennung nach Schulgebäude und Sporthalle stattfinden. Die Schnittstellen müssen sauber ermittelt und dargestellt werden. Eine Unterstützung zur Erstellung des Verwendungsnachweises entsprechend den Vorgaben der Regierung wird vom Auftragnehmer erwartet.
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Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
Die Erstellung des Förderantrags muss zwingend bis Ende September 2022 erfolgen.
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In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Die Vorplanung wird den Bewerbern gegen Abgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Geheimhaltungserklärung, spätestens jedoch in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Bogen - Neubau Grundschule mit 2-Feld-Sporthalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bogen
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRPEG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.