Neubau Kindergarten Uettingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://diakonie-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindergarten Uettingen
Neubau Kindergarten Uettingen - Planungsleistungen Lph 3 - 9
Planungen Kostengruppen 300 und 500
Üttingen
Vom Leistungsumfang ist auch die Planung der Freianlagen umfasst. Abweichend von den Leistungsbildern der HOAI werden die Kostengruppen 300 bis einschließlich 500 in die anrechenbaren Kosten aufgenommen und einheitlich nach der Honorartafel des § 35 HOAI abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen übersteigen 20.000 €.
Vertragsgegenständlich sind die Betriebsbeschreibung für den Kindergarten und die Leistungsbilder §§ 33 ff und §§ 38 ff HOAI 2021.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
- Stufe 3: Leistungsphasen 5-7,
- Stufe 4: Leistungsphasen 8-9
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die unter II.2.7 genannte Vertragslaufzeit ist geschätzt für die Lph 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktheidenfeld
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Beim Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist hinsichtlich der Auswahl der Referenzobjekte folgendes zu beachten (siehe auch Erläuterung im Teilnahmeantrag):
Es steht dem Bewerber frei:
- die Referenzobjekte 1 - 3 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 4 - 6 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 1 - 6 mit maximal 6 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, wobei ein Projekt, welches für die Referenzobjekte 1 - 3 herangezogen wurde, nicht zugleich innerhalb der Referenzobjekte 4 - 6 nachgewiesen werden darf.
Bewerbungen sind nur mit dem unter "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Teilnahmeantrag (oder EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (inkl. der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform aumass (URL siehe Punkt I.3) hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.