Rahmenvereinbarung Wartung und Errichtung von Rauch- und Wärme-Abzugs-Anlagen (RWA-Anlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: 228/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartung und Errichtung von Rauch- und Wärme-Abzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)
Rahmenvereinbarung Wartung und Errichtung von Rauch- und Wärme-Abzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)
Rahmenvereinbarung Wartung und Errichtung von Rauch- und Wärme-Abzugs-Anlagen (RWA-Anlagen)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit auto-matischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis zur Erreichung der maximalen Laufzeit von 4 Jahren, wenn keine Kündigung i.S.d. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. Der Zuwachs kann pro Jahr 20 - 30 neuen Anlagen erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Bgzl. Erklärung zum Gesamtumsatz:
1 Mio. Euro im Bereich Wartung elektr. Anlagen pro Jahr
Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Bzgl. Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften:
Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahren:
mindestens 5 Personen, die als "Monteure" eingesetzt werden.
Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Spezifische Mindestanforderung Nachweis Eignung
Bzgl. Spezifische Mindestanforderung Nachweis Eignung:
Um die Leistungserbringung in dem von der GEWOFAG vorgegeben Zeitraum reibungslos durchzuführen wird eine zur konkreten Ausführung der Werksleistung zur Verfügung stehende Mindestanforderung an die personelle Leistungsfähigkeit gestellt:
Mit den Angebotsunterlagen muss der Nachweis eingereicht werden, dass
- mindestens ein Meister Elektrotechnik (oder vergleichbar) im Betrieb angestellt ist.
- ausführende Mitarbeiter eine abgeschlossene Ausbildung E-Technik oder anderweitig erlangte Sachkunde RWA- Anlagen (z. B. Zertifikat nach Lehrgang) vorweisen können
Sollte vom Bieter geplant sein, die Leistung von mehr als einer Person durchführen zu lassen, ist für jede mit der Leistung beauftragten Person ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Der Nachweis zu o.g. Mindestanforderungen zur Leistungserbringung sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Der Nachweis zu o.g. Mindestanforderungen zur Leistungserbringung sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR8F6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).