Kooperationspartnerschaften für kooperative Deutschklassen und kooperative Klassen der Berufsvorbereitung/Berufsintegration an Berufsschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-KoPB-022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/zweckverband-berufsschule-und-bildung-in-stadt-und-landkreis-hof/
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationspartnerschaften für kooperative Deutschklassen und kooperative Klassen der Berufsvorbereitung/Berufsintegration an Berufsschulen
Kooperationspartnerschaften für kooperative Deutschklassen und kooperative Klassen der Berufsvorbereitung/Berufsintegration an Berufsschulen. An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsvorbereitungsklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen und Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
Berufliches Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof:
Los 1: Berufsintegrationsvorklasse BIK/V (2 Klassen)
Los 2: Deutschklasse an Berufsschulen zur Alphabetisierung DK-BS-A (1 Klasse)
Los 3: kooperatives Berufsvorbereitungsjahr BVJ/k (1 Klasse)
Los 4: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart, ESF-gefördert (1 Klasse)
Die entsprechenden Förderrichtlinien/Förderhinweise sind zu beachten.
Kooperationspartnerschaft Berufsintegrationsvorklasse BIK/V (2 Klassen)
Kooperationspartnerschaft für 2 Berufsintegrationsvorklassen BIK/V am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof: Unterricht gem. Lehrplan für die Berufsvorbereitung; sozialpädagogische Betreuung; ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist vorzulegen.
Für jede Klasse wird ein separater Kooperationsvertrag abgeschlossen.
Der Auftraggeber hat für jede der beiden Klassen die Option auf eine maximal dreimalige Verlängerung des Vertrags mit gleicher Laufzeit im folgenden Schuljahr zu unveränderten Konditionen.
Kooperationspartnerschaft Deutschklasse zur Alphabetisierung an Berufsschulen DK-BS-A (1 Klasse)
Kooperationspartnerschaft 1 Deutschklasse zur Alphabetisierung an Berufsschulen DK-BS-A am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof:
Unterricht gem. Lehrplan für die Berufsvorbereitung; sozialpädagogische Betreuung; ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist vorzulegen
Der Auftraggeber hat die Option auf eine maximal dreimalige Verlängerung des Vertrags mit gleicher Laufzeit im folgenden Schuljahr zu unveränderten Konditionen.
Kooperationspartnerschaft kooperatives Berufsvorbereitungsjahr BVJ/k (1 Klasse)
Kooperationspartnerschaft 1 Klasse kooperatives Berufsvorbereitungsjahr BVJ/k am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof:
Unterricht gem. Lehrplan für die Berufsvorbereitung; Betriebspraktikum; sozialpädagogische Betreuung; individuelle Nachbetreuung, ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist vorzulegen
Der Auftraggeber hat die Option auf eine maximal dreimalige Verlängerung des Vertrags mit gleicher Laufzeit im folgenden Schuljahr zu unveränderten Konditionen.
Kooperationspartnerschaft Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart, ESF-gefördert (1 Klasse)
Kooperationspartnerschaft 1 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart, ESF-gefördert am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land, Schulort Hof:
Unterricht gem. Lehrplan für die Berufsvorbereitung; sozialpädagogische Betreuung; Praktika, ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept ist vorzulegen
Maßnahmenzeitraum: 01.09.2022 bis 31.08.2023
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungs-/Auftragsunterlagen
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG),
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
sowie ggf. geltende Tarifverträge; Masernschutzgesetz und Gesetz über das Zentralregister und das
Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG);
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Submission über Vergabeplattform, Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter des Zweckverbandes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist
durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des
Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren
und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/