Server, Storage und Netzwerk Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: DUP_11258
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dup.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Server, Storage und Netzwerk Systeme
Lieferung, Implementierung, Migration, Instandhaltung und Wartung von fünf Server Systemen, mehreren Direct Attach Storage Systemen, einem aus zwei Einheiten bestehenden gespiegelten All-Flash SAN Storage System, und mehreren Fiber Channel und LAN Switchen sowie ergänzenden Softwarelizenzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit den ausgeschriebenen Leistungen soll die vorhandene technische Infrastruktur der Stadtwerke Herzogenaurach durchgehend erneuert und ergänzt werden und für einen geplanten Zeitraum von fünf bis sieben Jahren einen stabilen und zuverlässigen, aber auch ausdrücklich wartungsarmen und einfach zu administrierenden Betrieb erlauben.
Die mit der Ausschreibung angeforderten Leistungen umfassen auch die Lieferung, Implementierung, die Migration bestehender Systeme und den Support der erforderlichen Hardware und Software während der angestrebten Vertragslaufzeit.
Der operative tägliche Betrieb erfolgt weiterhin durch die IT-Mitarbeiter der Stadtwerke Herzogenaurach.
Die angebotenen technischen Komponenten müssen für deren gemeinsamen Betrieb in einer Umgebung und einem gemeinsamen genutzten Local Area Network und Storage Area Network aufeinander abgestimmt sein, für deren Zusammenwirken und fehlerfreie Funktionstüchtigkeit in Zusammenwirken mit dem eingesetzten Hypervisor VMware vSphere der zukünftige Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt, weshalb keine Lostrennung erfolgt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung detailliert beschriebenen Leistungen:
- Rack-Server Systeme und Komponenten
- als neue Hypervisor Hosts
- als neuer Backup Server
- zur Ergänzung eines bestehenden Servers
- Direct Attach Storage Systeme
- zur Nutzung als primärer Backup Storage
- zur Nutzung als sekundärer Backup Storage
- Fiber Channel SAN
- aus All-Flash SAN Storage Systeme
- und Fiber Channel Switchen
- Netzwerk Systeme
- Core Switche
- Access Switche
- Implementierungs- und Migrationsleistungen
- Reaktiver Support und Instandhaltung
- Proaktive Wartung (quartalsweise)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 5.000.000€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: 5.000.000€
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2019: 5.000.000€
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 25
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 25
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2019: 25
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens und eines Umweltmanagements beim Bieter zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar sowie eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar bei.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Die näheren Anforderungen an die verlangten Referenzen ist dem Dokument 'Teil A - Ausschreibungsbedingungen' zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt.
Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer und Support-Dienstleister durch die entsprechenden Hersteller, mindestens der angebotenen Netzwerk-, Server- und Storage-Komponenten gefordert. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Eigenerklärung gemäß SanktionsVO:
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Mindestlohn und Tariftreue:
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle unter Aufsicht eines Kundenvertreters. Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.