Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-058_18
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau
München
1) Herstellen von Trockenbauvorsatzschalen, -installationswänden und -wänden
sowie abgehängten Decken, Herstellen von Innendämmarbeiten, Herstellen von
Malerarbeiten 1, einschl. aller Nebenarbeiten und der Gerüstarbeiten.
2) 45421141-4 (Einbau von Trennwänden)
45324000-4 (Gipskartonarbeiten)
45 421 146-9 (Einbau von abgehängten Decken)
45442100-8 (Anstricharbeiten)
45442110-1 (Anstricharbeiten in Gebäuden)
45321000-3 (Wärmedämmarbeiten)
3) ca. 5320 m2 Trockenbauwände, ca. 530 m2 Vorsatzschalen, ca. 50 m2
Trockenbaudecken, ca. 1350 m2 Innendämmung, ca. 6100 m2 Malerarbeiten 1,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau einer Studentenwohnanlage in der Chiemgaustraße in München – Trockenbau
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Herstellen von Trockenbauvorsatzschalen, -installationswänden und -wänden sowie abgehängten Decken, Herstellen von Innendämmarbeiten, Herstellen von Malerarbeiten 1, einschl. aller Nebenarbeiten und der Gerüstarbeiten.
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Herstellen von Trockenbauvorsatzschalen, -installationswänden und -wänden sowie abgehängten Decken, Herstellen von Innendämmarbeiten, Herstellen von Malerarbeiten 1, einschl. aller Nebenarbeiten und der Gerüstarbeiten.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer hätte u. a. zeitliche Verzögerungen bei der Leistungserbringung zur Folge und würde zu Mehrkosten führen.