Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 1 76 138
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kipfenberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kipfenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Staffel in Anlehnung an DIN 14530-22 und DIN EN 1846
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers.
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Staffel in Anlehnung an DIN 14530-22 bestehend aus einem Allradfahrgestell und einem Fahrzeugaufbau.
Beladung für TLF 3000 St
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Staffel in Anlehnung an DIN 14530-22
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für TLF 3000 St
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ziegler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.