EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Bodenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: EC 15.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Bodenschutz
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind drei Rahmenvereinbarungen zur Lieferung, Bereitstellung und Errichtung von Bodenschutz-Systemen in unterschiedlichster Art, Ausführung und Dauer für die Multivenue-Großveranstaltung European Championships 2022.
Boden - Olympiapark
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären, veranstaltungsspezifischen Bodenschutz-Systemen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Schwerlast-Bodenschutz, Rasenschutz, Bodenschutz „Medium Duty“, kurzfristiger Bodenschutz, Geotextil, Abdeckfolie, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los das gesamte Gelände des Olympiaparks München (u.a. das Außengelände mit dem Olympiaberg und der Liegewiese, den Aufwärmplatz neben dem Olympiastadion, den Innenbereich des Olympiastadions, etc.).
Boden - Innenstadt
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären, veranstaltungsspezifischen Bodenschutz-Systemen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Schwerlast-Bodenschutz, Rasenschutz, Bodenschutz „Medium Duty“, kurzfristiger Bodenschutz, Geotextil, Abdeckfolie, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Locations der European Championships in der Münchner Innenstadt (insbesondere, jedoch nicht abschließend: den Königsplatz sowie den Odeonsplatz).
Boden - Sonstige
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären, veranstaltungsspezifischen Bodenschutz-Systemen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Schwerlast-Bodenschutz, Rasenschutz, Bodenschutz „Medium Duty“, kurzfristiger Bodenschutz, Geotextil, Abdeckfolie, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die sonstigen Locations der European Championships im Raum München und der näheren bayerischen Umgebung (insbesondere, jedoch nicht abschließend: die Rudi-Sedlmayer-Halle in München, die Regattaanlage Oberschleißheim sowie Fürstenfeldbruck).
Abschnitt IV: Verfahren
Durch die erste erfolglose Vergabe (siehe Bekanntmachung vom 11.02.2022 - 2022/S 030-074207) hat sich bereits ein kritischer Zeitverlust ergeben hat. Dieser Zeitverlust kann nicht mehr anderweitig kompensiert werden.
Zudem beginnt die Veranstaltung, für die die vorliegend zu vergebenden Leistungen beschafft werden müssen, bereits am 11.08.2022. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Zuschlag kurzfristig vor dem Beginn der Veranstaltung erteilt werden würde. Vielmehr müssen mit dem Rahmenvereinbarungspartner im Vorfeld der Veranstaltung noch weitreichende Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem werden die Bodenschutzsysteme auch nicht erst mit Beginn der Veranstaltung, sondern schon vor dem Beginn des Aufbaus benötigt. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass der Zuschlag mit möglichst großem Abstand vor dem Veranstaltungsbeginn erteilt wird.
Es besteht hier also eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Boden - Olympiapark
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Boden - Innenstadt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Boden - Sonstige
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenvereinbarungen, die Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind, werden im Wege eines weiteren beschleunigten Offenen Verfahrens neu ausgeschrieben. Die neue Bekanntmachung wird in den kommenden Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.