Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für alle Standorte der Technischen Universität München Referenznummer der Bekanntmachung: 443/3/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für alle Standorte der Technischen Universität München
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zum Abruf von Umzugsdienstleistungen für eine Laufzeit von 48 Monaten.
Bezugs- und - Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind alle Dienststellen
• die Zentralabteilungen des Immobilienmanagement ZA4 und ZA 3
• alle Fakultäten der TUM (ca. 50 Anforderer)
München
Die Technische Universität München (TUM) zählt zu den besten Universitäten Europas. Spitzenleistungen in Forschung und Lehre, Interdisziplinarität und Talentförderung zeichnen sie aus. Dazu kommen starke Allianzen mit Unternehmen und mit wissenschaftlichen Einrichtungen auf der ganzen Welt. Die TUM ist eine der drei ersten Exzel-enz-Universitäten Deutschlands. In internationalen und nationalen Rankings schneidet sie regelmäßig hervorragend ab. Die TUM in Zahlen:
• 11 TUM Schools und Fakultäten,
• 6 Integrative Forschungszentren,
• 7 Wissenschaftliche Zentralinstitute,
• 11.269 Beschäftigte,
• 183 Studiengänge,
• 48.000 Studierende.
Aufgrund dynamischer Entwicklung, des Wachstums und ständiger Bau- und Sanierungsmaßnahmen der bestehenden Gebäude, entsteht permanent Bedarf an verschiedenen Umzugs- und Entrümpelungsdienstleistungen.
Umzüge müssen innerhalb und auch zwischen den Standorten München, Iffeldorf, Eichenau, Starnberg, Garching bei München, Freising – Weihenstephan, Obernach, Wettzell, Ottobrunn und Straubing durchgeführt werden.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zum Abruf von Umzugsdienstleistungen für eine Laufzeit von 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug), nicht älter als 12 Monate.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) muss jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bereits bei Abgabe des Angebots die als Anlage 05 beigefügte Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterschrieben, einreichen.
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
A3.1 Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Sachschäden: 2.000.000 € je Schadensereignis
• Vermögensschäden: 2.000.000 € je Schadensereignis
• Personenschäden: 3.000.000 € je Schadensereignis
oder • Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
- Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate)
- Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: : Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente werden als Bonitätsnachweis nicht anerkannt.
A3.1 Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Sachschäden: 2.000.000 € je Schadensereignis
• Vermögensschäden: 2.000.000 € je Schadensereignis
• Personenschäden: 3.000.000 € je Schadensereignis
oder • Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
- Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate)
- Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: : Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente werden als Bonitätsnachweis nicht anerkannt.
A4.2 Nachweise von 3 vergleichbaren Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen mit vergleichbarem Auftragsvolumen und vergleichbarer Vertragsdauer in den vergangenen drei Jahren (zurück bis längstens Anfang 2019)
- Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 09) mit dem Angebot entsprechend den in nachfolgender Tabelle aufgeführten Punkten zu bestätigen und mit dem Angebot vorzulegen
- Mindestanforderungen für jede der vorzulegenden Referenz:
- Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen
- Projekt aus den vergangenen 3 Jahren (zurück bis längstens Anfang 2019)
- Angabe des Ansprechpartners mit Kontaktdaten
- Vertragslaufzeit min. 24 Monate
- Umzugsdienstleistungen auf Abruf an unterschiedlichste Standorte des Auftraggebers
A4.2 Nachweise von 3 vergleichbaren Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen mit vergleichbarem Auftragsvolumen und vergleichbarer Vertragsdauer in den vergangenen drei Jahren (zurück bis längstens Anfang 2019)
- Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 09) mit dem Angebot entsprechend den in nachfolgender Tabelle aufgeführten Punkten zu bestätigen und mit dem Angebot vorzulegen
- Mindestanforderungen für jede der vorzulegenden Referenz:
- Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen
- Projekt aus den vergangenen 3 Jahren (zurück bis längstens Anfang 2019)
- Angabe des Ansprechpartners mit Kontaktdaten
- Vertragslaufzeit min. 24 Monate
- Umzugsdienstleistungen auf Abruf an unterschiedlichste Standorte des Auftraggebers
Seit dem 09.04.2022 gilt ein Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren; soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als als 10 % gemessen am Auftragswert,
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bereits bei Abgabe des Angebots die als Anlage 05 beigefügte Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterschrieben, einreichen.
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 06) gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der benannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.