Naturschutz-Informationsportal "natur.digital" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000278
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturschutz-Informationsportal "natur.digital"
natur.digital soll ein Naturschutz-Informationsportal werden, um Bayerns Bürgerinnen und Bürger in sensiblen Gebieten zu lenken, ihnen interessante Orte in der heimischen Natur näher zu bringen und die Artenkenntnis in der Bevölkerung zu steigern.
Entwicklung des Naturschutz-Informationsportal "natur.digital"
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt zu 100% über den Gesamtpreis des Angebotes. Die Bestimmung des Angebotspreises wird anhand des vom Bieter ausgefüllten Preisblatts vorgenommen. Die kalkulierten Personentage für Release 1.1 sind als Obergrenze zu verstehen. Eine Mindestabnahme und eine Verpflichtung zur Beauftragung dieser optionalen Leistung besteht nicht.
Die mit Zuschlag beauftragte Pflege und der technische Support werden nach Aufwand mit einer Obergrenze von 90 Tagen abgerechnet.
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
- Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- / Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter für sein Unternehmen sowie sämtliche Unterauftragnehmer, dass es sich bei ihm um keine Person russischer Staatsangehörigkeit oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung handelt. (siehe "Eigenerklärung RUS" in den Vergabeunterlagen)
Unternehmensentwicklung
Beschreiben Sie auf ca. 1 bis max. 2 Seiten, wie sich der Umsatz und die Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens in den letzten drei Jahren entwickelt haben. Differenzieren Sie dabei gegebenenfalls nach der Entwicklung in Deutschland, innerhalb der Europäischen Union, sowie weltweit. Falls es in der Entwicklung von Umsatz oder Mitarbeiterzahl in den letzten Jahren starke Schwankungen gegeben hat, dann erläutern Sie die Hintergründe dieser Entwicklung in Ihrer Beschreibung.
Referenzen zur Softwareentwicklung:
Legen Sie anhand von maximal drei Referenzen dar, dass Ihr Unternehmen Erfahrungen und Kompetenzen in der Konzeption, Erstellung und Pflege von Softwarearchitekturen hat. Gehen Sie in Ihrer Darstellung (ca. 1 bis max. 3 Seiten) insbesondere auf folgende Fragen und Aspekte ein:
> Welche Erfahrungen haben Sie mit der Entwicklung von UXUI Design?
> Welche Erfahrungen haben Sie mit der Entwicklung von Webanwendungen?
> Welche Erfahrungen haben Sie mit der Entwicklung von nativen Appanwendungen?
> Welche Erfahrungen haben Sie mit der Entwicklung von plattformübergreifenden Systemen (v.a. IOS Android)?
> Welche Vorgehen und welche Maßnahmen wenden Sie an, um die Effizienz der Produkte zu steigern (computational time)?
Referenzen zu Online-GIS inkl. Analysefunktionen:
Legen Sie anhand eines oder mehrerer Beispiels dar, welche
> Erfahrungen Sie in der Entwicklung mit Online-GIS haben.
> Welche Erfahrungen Sie hinsichtlich der Integration von Kartensystemen in Karten-Apps haben.
> Welche Erfahrungen Sie hinsichtlich der Integration von Kartensystemen auf Webseiten haben.
> Welche Kompetenzen Sie in Ihrem Team für die Integration komplexer Karten-Funktionalitäten (Clustering von Inhalten, computational time) vorweisen.
Qualifikation der Projektleitung:
Auf der Ebene Projektleitung und ihrer Vertretung werden mindestens einschlägige Qualifikationen (Fachausbildungen) aus dem Bereich der IT-Entwicklungssbranche erwartet.
Qualifikation des im Projekt eingesetzten Personals:
Für Entwickler und Mitarbeiter im Projekt werden mindestens einschlägige Qualifikationen (Fachausbildungen) aus dem Bereich der IT-Entwicklungssbranche erwartet.
Maßgebend sind Nachweise über die Befähigung (Berufsausbildung, Weiterbildungen etc. ) zur Entwicklung von plattformübergreifenden nativen Apps, Webseiten und ONLINE-GIS Tools.
> Ausbildungen bzw. abgeschlossenen Studiengänge?
> erlernten Programmiersprachen?
> Zusatzqualifikationen?
> Mehr als 5 Jahre berufliche Erfahrung?
> Mehr als 3 Jahre gemeinsame Teamerfahrung?
Sprachkenntnisse:
Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache
Nachweis der Versicherung:
Betriebshaftpflicht in geeigneter, branchenüblicher Höhe über die Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.