Sanierung und Neuausrichtung des Kernbereichs Kartäuserkloster im Germanischen Nationalmuseum - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 001-06090-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gnm.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Neuausrichtung des Kernbereichs Kartäuserkloster im Germanischen Nationalmuseum - Projektsteuerungsleistungen
Projektsteuerungsleistungen
Nürnberg
Das Germanische Nationalmuseum, gegründet 1852 von Hans Freiherr von und zu Aufseß und seit 1857 am heutigen Standort untergebracht, besteht aus einer Reihe von Gebäuden und Bauteilen aus vier Epochen:
- dem mittelalterlichen Kartäuserkloster mit Kirche, Refektorium, kleinem und großem Kreuzgang sowie den Mönchshäusern
- den historistischen Museumsgebäuden bis 1920, von denen nach Kriegszerstörungen nur der Galeriebau mit Lapidarium und Ehrenhalle sowie der Südwestbau erhalten sind
- den Gebäuden des Wiederaufbaus der 1950er bis 1970er Jahre von Sep Ruf
- dem 1993 fertig gestellten Erweiterungsbau der Hamburger Architektengruppe Me di um
Mit Ausnahme des im Bau befindlichen Tiefdepots im großen Klosterhof, beschränken sich die Baumaßnahmen im Germanischen Nationalmuseum seither auf die Sanierung der Bestandsgebäude. Abgeschlossen ist die Sanierung des Galeriebaus von German Bestelmeyer, die Sanierung und Neueinrichtung der Mittelalterhalle ist in der Ausführung und soll 2023 fertig gestellt sein. Der nächste große Sanierungsabschnitt ist nach Fertigstellung des Tiefdepots der Süd- und Südwestbau zur Neueinrichtung des gattungs- und sammlungsübergreifenden Dauerausstellungsbereichs zum 19. Jahrhundert und einzelner Fachsammlungen (Musikinstrumente, Textilien und Kleidung, Waffen) sowie die hier beschriebene Sanierung des Kernbereichs Kartäuserkloster.
Bei den zu sanierenden Gebäuden handelt es sich um die Klosterkirche von 1380 mit den nördlich vorgelagerten Lichthöfen, dem ehemaligen Glasgemäldesaal, dem kleinen Kreuzgang, der im Zuge des Wiederaufbaus um 1967 von Sep Ruf überdacht wurde, dem Refektorium und dem sogenannten Glockensaal. Inhaltlich dienen die Gebäude der Präsentation des Spätmittelalters und stehen thematisch in engem Zusammenhang mit der Mittelalterhalle. Die Gebäude stehen, wie der gesamte Bestand des Germanischen Nationalmuseums, unter Denkmalschutz und sind als Einzeldenkmale in der Denkmalliste der Stadt Nürnberg eingetragen.
Die Gebäude weisen teilweise substanzielle Mängel an der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik auf. Die energetisch-bauphysikalischen Werte entsprechen dem Stand der Entstehungszeit. Es ist eine ausreichende Raumlufttechnik und Klimatisierung vorhanden, die klimatischen Verhältnisse in den Sammlungsräumen sind ungenügend.
Bei der Sanierung müssen sowohl die Gebäudehüllen -soweit technisch möglich und denkmalrechtlich vertretbar- als auch die technische Ausstattung auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Die Ausstellungsinhalte werden im Zuge der Sanierung überarbeitet.
Die Sanierungsmaßnahme muss bereits in der Planungsphase eng mit der parallel laufenden Sanierung des Süd- und Südwestbaues abgestimmt werden. Auch während der Bauausführung gibt es erhöhten Abstimmungsbedarf zu den Schnittstellen der beiden Projekte. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme in zwei Abschnitten realisiert werden muss, der Sanierung der Klosterkirche mit Lichthöfen als erstem, der Sanierung des kleinen Kreuzgangs mit Glockensaal und Refektorium als zweitem Abschnitt. Die Maßnahme unterliegt den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des staatlichen Hochbaues, es muss eine Projektunterlage (PU-Bau) gem. RLBau erstellt, aber auch eine Baugenehmigung bei der Stadt Nürnberg beantragt werden.
Der Maßnahmenbeginn kann sofort erfolgen, die Ausführung soll bis 2029 abgeschlossen sein.
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 200 von 500 Punkten
2) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) 1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche
Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder Ingenieurs (Bachelor oder Master bzw. Diplom) vorliegt (Projektleitung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
1) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 5,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Architekt oder Ingenieur" (max. 75 Punkte möglich)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 75 Punkte möglich)
<2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) (max. 50 Punkte möglich)
>1 = 0 Punkte
= 1 = 10 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
4) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und § 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
1. Projektsteuerungsleistungen nach AHO, Projektstufe 1-5 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 01.01.2012)
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 5,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 7,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 10,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 12,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 15,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 10 Punkte)
9 - 10 Jahre (nach 01.01.2012 bis 31.12.2013) = 0 Punkte
6 - 8 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2016) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2017 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte
-Angabe, ob öffentlicher oder privater Auftraggeber = 1 Zusatzpunkt
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2 Zusatzpunkte
-Museumsgebäude oder sonstiges Kulturgebäude = 5 Zusatzpunkte
-Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme eines Gebäudes = 5 Zusatzpunkte
-Gebäude mit denkmalgeschützter Bausubstanz = 5 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland