Fachplanung Tragwerksplanung - Erweiterung Gymnasium Ismaning Referenznummer der Bekanntmachung: GIV-2022-0038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ismaning.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Tragwerksplanung - Erweiterung Gymnasium Ismaning
Auftragsgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021 sowie der Nachweis zum konstruktiven Brandschutz und die Ingenieurtechnische Kontrolle für die Erweiterung des Gymnasiums in Ismaning. Die Leistung wird der HZ III zugeordnet.
Schloßstraße 2 85737 Ismaning Deutschland
Auf dem Grundstück Seidl-Kreuz-Weg 11 in Ismaning wurde im Jahr 1993 ein Tagungshotel in Betrieb genommen. Nach Aufgabe des Tagungshotels wurden der mittlere und der westliche Gebäudeteil für ein vierzügiges Gymnasium umgenutzt und im Herbst 2017 bezogen. Durch die Umstellung von G8 auf G9 und die aktuell bereits verwirklichte 5-Zügigkeit muss die Schule erweitert werden. Der Erweiterungsbau soll an der Stelle des noch bestehenden Hoteltraktes geplant werden und mit dem bestehenden Gebäude baulich verbunden werden. Die Abbruchsplanung für den Hoteltrakt hat bereits begonnen. Diese beinhaltet auch die Sicherung des Untergeschosses.
Für die Erweiterung werden insgesamt 14 Klassenzimmer mit ca. 65-70 m², ein zusätzlicher Musikfachraum mit Nebenraum sowie Erweiterungsflächen für die Mensa benötigt. Zusätzlich soll bei der Erweiterung eine externe Büroeinheit mit 400 m² Nutzfläche mit separatem Zugang eingeplant werden.
Das Gebäude soll so konzipiert sein, dass die Umsetzung in zwei Bauabschnitten erfolgen kann und ein späterer Anbau im Norden und Süden sowie eine Tiefgaragenerweiterung im Norden entlang der Straße möglich ist. Auch eine spätere Aufstockung ist nicht ausgeschlossen. Hierbei kann es sich sowohl um eine Erweiterung der bestehenden Nutzung als auch um eigenständige Nutzungseinheiten handeln. Das neue Gebäude soll städtebaulich zum bestehenden Gymnasium passen.
Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass das Raumprogramm in einem Gebäude parallel zum mittleren Verwaltungsgebäude untergebracht werden kann. Aufgrund des Bauvolumens und den damit verbundenen Kosten muss die Erweiterung jedoch voraussichtlich in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden.
Aus Klimaschutzgründen wird ein Holz- oder Holz-Hybridbau bevorzugt.
Die Maßnahme soll mit Mitteln des Freistaates Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert werde. Für den Förderantrag muss der Vorentwurf bis zum 05.11.2022 erstellt sein. Der 1. Bauabschnitt der Erweiterung muss spätestens zu Beginn des Schuljahrs 2026/27 bezogen und endabgerechnet sein. Ziel der Gemeinde ist aber eine frühere Bezugsfertigkeit.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten,
dass eine längere Ausführungsdauer zu einem späteren Abschluss der Leistungen führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1. bis III.1.3., zusammengefasst in der Eignungsmatrix und im Teilnahmeantrag (siehe Ziff. I.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegeben Punktzahl erreichbar:
(1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Jahresumsatz (30 von 200 Punkten)
(2) Technische Leistungsfähigkeit - Beschäftigte (50 von 200 Punkten)
(3) Technische Leistungsfähigkeit - Referenzen (120 von 200 Punkten).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Soweit die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV unter den verbleibenden Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Die teilweise Erfüllung der Kriterien gemäß III.1.2. (1) und III.1.3.(1) und (2) führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen:
(1) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
(2) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen einzureichen. Für jeden Nachunternehmer ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
(3) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für jedes andere Unternehmen ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(1) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in der Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung 15,00%).
Gemittelter Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (netto):
Punkte:
< 0,25 Mio. EUR: 0 Pkt.;
≥ 0,25 Mio. EUR: 30 Pkt.
(1) Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten (in Vollzeit umgerechnet) in der Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten 3 Jahren (Wichtung 15,00%).
Punkte:
< 3 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt.;
≥ 3 Mitarbeiter/-innen: 30 Pkt.
(2) Erklärung über die Anzahl der Bauingenieure (Dipl. Ing. oder Master, in Vollzeit umgerechnet) in der Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten 3 Jahren (Wichtung 10,00%).
Punkte:
< 2 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt.;
≥ 2 Mitarbeiter/-innen: 20 Pkt.
(3) Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Tragwerksplanung mit vergleichbaren Leistungen des Büros.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenz 1 (Wichtung 20,00%, maximale Punktzahl: 40 Pkt.):
Gebäude in konstruktiver Holzbauweise erstellt, d.h. Holz ist bei Wänden und /oder Decken als tragender Baustoff eingesetzt 15 Pkt.,
Neubau oder Erweiterungsbau gemäß HOAI §2: 5 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 4 Mio.: 5 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 4 erbracht und abgeschlossen: Pkt. 2,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 6 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
Nachweise zum konstruktiven Brandschutz erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt., Ingenieurtechnische Kontrolle erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.;
Referenz 2 (Wichtung 20,00%, maximale Punktzahl: 40 Pkt.):
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 8 Mio.: 15 Pkt.,
Neubau oder Erweiterungsbau gemäß HOAI §2: 5 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 4 Mio.: 5 Pkt.,
0LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 4 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 6 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
Nachweise zum konstruktiven Brandschutz erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt., Ingenieurtechnische Kontrolle erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.;
Referenz 3 (Wichtung 20,00%, maximale Punktzahl: 40 Pkt.):
Sonderbau nach der Landesbauverordnung: 15 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 4 Mio.: 5 Pkt.,
Erweiterungsbau oder Umbau gemäß HOAI §2: 5 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
LP 4 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 6 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt.,
Nachweise zum konstruktiven Brandschutz erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt., Ingenieurtechnische Kontrolle erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.;
Die Referenzen sind in Projektdarstellungen so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien möglich ist. Unstimmigkeiten zwischen den "Datenblättern Referenzprojekte" und den Projektdarstellungen gehen zu Lasten des Bewerbers. Die teilweise Erfüllung der o. g. Wertungskriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktebewertung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Der Abschluss der Bauausführung darf nicht vor 2016 erfolgt sein,
- Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen,
- Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung und -anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie Beginn und Abschluss der Bauausführung.
Zugelassen ist/sind
(1) jede natürliche Person, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden.
(2) Juristische Personen, die einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die an eine natürliche Person gestellten Anforderungen nach Ziffer (1) erfüllt.
(3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und /oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die nach Ziffer (1) bzw. (2) gestellten Anforderungen erfüllen.
(1) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(2) Der Bewerber hat anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(3) Der Bewerber hat anzugeben, ob ein Interessenskonflikt nach § 6 VgV vorliegt (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(4) Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: mindestens Euro 3,0 Mio. Deckungssumme für Personenschäden und mindestens Euro 3,0 Mio. Deckungssumme für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
(5) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland