Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für die Erweiterung der Berufsschule II Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für die Erweiterung der Berufsschule II
Im Zuge der Planungen für die Gesamtsanierung der staatliche Berufsschule II (Bestandsgebäude) wurde bei der Überprüfung des Raumprogramms der Schule ein erheblicher Fehlbedarf bei den Hauptnutzflächen festgestellt. Anhand einer Konzeptstudie wurde für den daraus folgenden, notwendigen Erweiterungsbau im Vorfeld ein geeigneter Standort festgelegt. Die Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück, die Anbindung an das Bestandsgebäude, die Abmessungen des Baukörpers sowie die vorgesehenen Raumgrößen und Nutzungen sollen im weiteren Planungsprozess übernommen werden und sind als verbindliche Planungsgrundlage anzusehen.
Stadtgraben 39 in 94315 Straubing
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 für die Erweiterung der kaufmännischen Berufsschule II in Straubing (LPH 1 bis 3 und 5 bis 9).
Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung (Stufe 1: LPH 1 und 2; Stufe 2: LPH 3; Stufe 3: LPH 5, 6 und 7; Stufe 4: LPH 8 und 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für die Erweiterung der Berufsschule II in Straubing
Ort: Röhrnbach
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]