Neubau Kinderbetreuungseinrichtung in Trossenfurt | Objektplanung mit Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S112-293471
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberaurach
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97514
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberaurach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderbetreuungseinrichtung in Trossenfurt | Objektplanung mit Freianlagen
Die Gemeinde Oberaurach beabsichtigt im Gemeindeteil Trossenfurt den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung mit zwei Gruppen für unter
Dreijährige („Krippe“/ U3) und zwei Gruppen für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren (Kindergarten/ Ü3) mit den entsprechenden Nebenräumen und Freianlagen. Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes Projekt.
Gemäß Raumprogramm betragen die zuwendungsfähigen Kosten nach einer ersten Schätzung der Regierung von Unterfranken 2,4 Mio. Euro brutto.
Auf den zu bebauenden Grundstücken befinden sich bauliche Anlagen, die abgerissen werden müssen. Die geschätzten Kosten dafür betragen ca.
200.000,- Euro brutto
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen HOAI 2021 Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34 Leistungsphasen 1-9 mit Freianlagen HOAI §§ 38, 39 LPH 1-9.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/ Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI 2021 Objektplanung Gebäude und raumbildende
Ausbauten HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34 Leistungsphasen 1-9 mit Freianlagen HOAI §§ 38, 39 LPH 1-9 stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kinderbetreuungseinrichtung in Trossenfurt | Objektplanung mit Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines Teilnahmeantrages zusammenzufassen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (sh. I.3).
Bewerber haben die Bewerbungsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber
unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform schriftlich darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Beantwortung eventueller Rückfragen wird auf der Vergabeplattform veröffentlicht, diese ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu überprüfen und abzurufen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben (siehe III.2) sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags hat elektronisch im PDF-Format zu erfolgen (sh. I.3). Der Teilnahmeantrag ist handschriftlich zu
unterzeichnen und dann als Scan im PDF-Format auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.wsp.com/de-DE/legal/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestes bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“