Sanierung Olympiazeltdach, Planung (LPH 2-4) Generalsanierungspakete GS1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-220307-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Olympiazeltdach, Planung (LPH 2-4) Generalsanierungspakete GS1-4
Planung (LPH 2-4) Generalsanierungspakete GS1-4
München
Sukzessive Beplanung von 3 Generalsanierungspaketen bestehend aus 8 Planungsmodulen, die nach statischer Kritikalität priorisiert sind.
GS 1: Seileinläufe, Knoten, Anschlussdetails LBS-Knoten
GS 2: Flutlichtvoll- und halbmasten Olympiastadion
GS 3a: Fundamente
GS 3b: Seilnetz, VVS, LBS, Masten-Luftstützen
GS 4: Neueindeckung Olympiazeltdach
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Des Weiteren zu beachten ist § 14 Abs. 6 VgV, wonach die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nur dann gelten, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Die Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei dem Auftragnehmer liegt ein technisches Alleinstellungsmerkmal für die Ausführung der Leistungen (Instandsetzungsplanung) binnen der zwingend erforderlich gewordenen kurzen Ausführungsfristen vor. Hintergrund ist, dass der Auftragnehmer über objektbezogenes Vorwissen verfügt. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, die die Sicherheits- und Schadensweiterungsrisiken vertretbar abdeckt, ist nicht ersichtlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Olympiazeltdach, Planung (LPH 2-4) Generalsanierungspakete GS1-4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Beantragung eine Nachprüfungsverfahrens ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB normierte Frist verwiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe 30 Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.