Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle
Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle.
Die Stadt Fürth beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach den KrWG und BayAbfG,
Altspeiseöle/fette dezentral über Sammelautomaten im gesamten Stadtgebiet zu erfassen. Die dazu verteilten Sammelbehälter können dann von den Bürgern an den Sammelautomaten im Verfahren voll gegen leer getauscht werden.
Zu II.2.7 (Vertragslaufzeit): Die ausgeschriebenen Leistungen sind in der Zeit vom 01.05.2022 bis zum
30.04.2026 zu erbringen.
Der Abrechnungszeitraum beträgt 2 Monate. Die Abrechnung ist bis zum 25. des auf den Abrechnungszeitraum
fallenden Folgemonat zu erstellen. Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage, nach Rechnungseingang beim AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entleerung der Sammelautomaten und Verwertung der erfassten Altspeiseöle
Ort: Thalmässing
NUTS-Code: DE25B Roth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Falle von Bietergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind die Formblätter
inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von
Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen.
b) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Fr., 04.03.2022, 11:00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung
dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15
Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]