Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkraiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds“
Planung Neubau Rathaus mit Stadtplatz und Planung städtebaulicher Ergänzung an Stelle des Altbaus Rathaus
Neubau Rathaus
Waldkraiburg
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Rathausneubaus (ca. 4 770 m2 BGF) einschließlich der zugehörigen Freianlagen des Stadtplatzes (ca. 6 500 m2) und ein städtebaulicher Entwurf für den jetzigen Rathaus-Standort (ca. 4 700 m2) (siehe beiliegender Lageplan).
Im vorgesehenen Baufeld am Stadtplatz soll auf einem Baufenster von ca. 1 800 m2 ein neues Rathaus geplant werden. Es soll den Bereich um den Stadtplatz stärken und der Ortsmitte ein neues Gesicht geben. Gleichzeitig soll es den Anforderungen an ein zeitgemäßes, bürgernahes Rathaus gerecht werden.
Die gebäudebezogenen Freianlagen und der Stadtplatz sind in die Planung mit einzubeziehen. Sie sollen das Rathaus in das Umfeld angemessen einbetten und eine hochwertige, attraktive neue Stadtmitte bilden. Die querende Straße (mit Busverkehr und Bushalt) soll sich gestalterisch in den Platz einfügen. Es wird gleichzeitig hoher Wert auf eine robuste technische Umsetzung gelegt. Außerdem ist die Verbindung vom Stadtplatz zum Sartrouville-Platz zu stärken.
Im Bereich des jetzigen Rathausgebäudes soll ein Verwaltungs- und Wohngebäude städtebaulich platziert sowie die Platzgestaltung zwischen Stadtplatz und Sartrouville-Platz dargestellt werden.
Für den Bereich des Rathausneubaus und der städtebaulichen Ergänzung am bisherigen Standort soll später ein Bebauungsplan durch den Auftragnehmer erstellt werden.
Der Wettbewerb wird mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 10,585 Mio. EUR (netto), für das Leistungsbild Freianlagen bei [Betrag gelöscht] EUR. Der Auftragswert für den Rathausneubau wird auf 1,198 Mio. EUR geschätzt, für die Freianlagen auf [Betrag gelöscht] EUR (jeweils netto).
Der Auftragswert für den Bebauungsplan wird für ca. 6 500 m2 auf [Betrag gelöscht] EUR (netto) geschätzt, ggf. zuzüglich der besonderen Leistung städtebaulicher Entwurf mit bis zu [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.riehle-architekten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugestaltung Stadtplatz
Ort: Brunnenstraße 181
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.levin-monsigny.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bebauungsplan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).