Neubau einer 2-zügigen Grundschule einschließlich Ausgabeküche in Landshut – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 2-zügigen Grundschule einschließlich Ausgabeküche in Landshut – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Landshut
Für den Neubau der 2-zügigen Grundschule mit Ausgabeküche sind folgende Leistungen zu vergeben:
— Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau einer 2-zügigen Grundschule einschließlich Ausgabeküche in Landshut – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neubau einer 2-zügigen Grundschule einschließlich Ausgabeküche in Landshut – Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
(keine Änderung!)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Verlängerung der Abruffrist für die Leistungsphase 3 um zwei Jahre
Die Entscheidung über den Zeitpunkt des Neubaus der Grundschule kann in frühstens zwei Jahren erfolgen.