IT-Hardware Laptops
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Hardware Laptops
Beschaffung/Miete von standardisierten mobilen Geräten (Laptop/Convertible) inklusive Rollout
Beschaffung/Miete von standardisierten mobilen Geräten (Laptop/Convertible) inklusive Rollout
Der AG behält sich vor, den Vertrag um weitere 36 Monate zu den angebotenen Konditionen zu verlängern. Die Optionsziehung muss spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichem Vertragsende in schriftlicher Form gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Darstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
— Firmenprofil,
— Unternehmensgröße (Sitz, Niederlassungen, …),
— Personalbestand insgesamt,
— Geschäftsstruktur – vollständige und detaillierte Eignerstruktur der gesamten Unternehmens- / Konzerngesellschaft.
2. Nachweis über den Eintrag in einer Handwerksrolle (Kopie nicht älter als 6 Monate, Kopie) ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
3. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der-Vergabeplattform „subreport ELViS“; siehe VI.3), dass kein Ausschlussgrund entsprechend § 123 Abs. 1 und 4 GWB vorliegt. Alternativ zur Eigenerklärung auf dem Formblatt kann der Bewerber zum Nachweis entsprechend § 123 Abs. 1 GWB einen Bundeszentralregisterauszug (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO; Führungszeugnis ist nicht ausreichend!) bzw. mehrere Bundeszentralregisterauszüge der Personen, die zur Geschäftsführung berufen sind oder Handlungsvollmacht besitzen einreichen. Der Stichtag der Bundeszentralregisterauszüge darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Der Nachweis entsprechend § 123 Abs. 4 GWB ist in diesem Fall separat zu erbringen.
Ausländische Unternehmen haben ggf. vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die Eigenerklärung in Bezug auf ausländische den in § 123 Abs. 1 GWB vergleichbare Strafnormen abzugeben.
4. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der-Vergabeplattform „subreport ELViS“; siehe VI.3), dass:
— das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält (sofern die Leistungserbringung innerhalb Deutschlands erfolgt bzw. das Unternehmen in Deutschland ansässig ist),
— das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
— das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
5. Erklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“; siehe VI.3), über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen,
Ausländische Unternehmen haben, sofern möglich, vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben.
6.Erklärung auf einem Formblatt (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“; siehe VI.3), dass entsprechend Verordnung EU 2022/576 für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen nach dem 09.04.2022 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht:
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
7. Referenzen: Nachweis für mindestens zwei innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführte Projekte, die von Art und Volumen vergleichbar sind;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ durchgeführt und ist unter der in Ziff. I.3) aufgeführten Internetadresse ohne Registrierung und kostenlos abrufbar. Es wird ausdrücklich empfohlen eine einmalige kostenlose Registrierung bei „subreport ELViS“ im Zuge des Abrufes von Unterlagen zu dieser Ausschreibung durchzuführen. Bewerber bzw. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig informieren, ob weitere Informationen/Aktualisierungen zum Vergabeverfahren vorliegen (Holschuld). Sie tragen das Risiko ein Angebot auf der Grundlage veralteter Unterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Sektorenverordnung“ (SektVO). Zur Anwendung kommt ein „offenes Verfahren“. Hierbei handelt es sich um ein einstufiges Verfahren.
Sie reichen bis zum unter Ziffer IV.2.2) der Veröffentlichung genannten Termin Ihr Angebot bei der ausschreibenden Stelle ein. Hierbei ist insbesondere folgendes zu beachten:
— Ihr Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform „subreportELVIS“ fristgerecht bei der ausschreibenden Stelle einzureichen,
— die zur Einreichung des Angebots erforderlichen Formulare/Vorlagen sind als Informationsunterlage zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“,
— die Anlagen zur Eignungsprüfung müssen der dargestellten „Struktur“ entsprechen: siehe Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen, die lfd. Nr. 1 – 7,
— eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist möglich. Für diesen Fall ist das Formular „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ mit einzureichen,
— die Nachweise 1), 2), 3), 4) und 6) zur Eignungsprüfung sind von jedem als eignungsrelevant benannten Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen,
— Bewerber, die sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Angebot verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (siehe § 47 Abs. 1 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle/dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle/des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.