Gebäudereinigung in Objekten der Gemeinde Karlsfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 1030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlsfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Gemeinde Karlsfeld
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung
Unterhalts-/Grundreinigung in 5 Objekten (ca. 2,3 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung
Unterhalts-/Grundreinigung in 11 Objekten (ca. 2,4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Schwimmbadreinigung
Unterhalts-/Grundreinigung sowie Tagesreinigung in 1 Hallenbad (ca. 200.000 m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung zzgl. Präsenzzeiten)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung
Glas- und Rahmenreinigung in 16 Objekten (ca. 15.500 m² Glasfläche jährlich)
In der neuen Grundschule handelt es sich neben Außenfenstern in höherem Maß um Innenverglasung (Fallschutz, komplette Glaswände, Türen usw.).
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Umsätzen, Arbeitskräften und Ausschlussgründen sowie zur Eintragung im Berufsregister
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben: [Betrag gelöscht] EUR netto (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 3) / [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 4).
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche (Lose 1, 2 und 4), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas (Lose 1-2), Vertragszeitraum
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten - Lose 1, 2 und 4 / Schwimmbäder - Los 3), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-2) / Unterhaltsreinigung ggf. mit Tageskräften (Los 3) / Glasreinigung (Los 4), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR (Los 3) / [Betrag gelöscht] EUR (Los 4), Jahresreinigungsfläche = 2 Mio. m² (Lose 1-2) / 15.000 m² (Los 4), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas = 1 Mio. m² (Lose 1-2).
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht bis zum 10.06.2022 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Interessierte Unternehmen melden sich bitte bei [gelöscht]. Der Auftraggeber behält sich die abschließende Entscheidung vor, welche Objekte wann besichtigt werden können. Das Interesse muss mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin angezeigt werden.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt. Zu fehlenden oder unvollständigen Berechnungen bzw. Erläuterungen erfolgt keine Nachforderung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4R8C4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.