Kanker Instandsetzung BA 03, Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-415-4-09-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanker Instandsetzung BA 03, Örtliche Bauüberwachung
Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Instandsetzung der Kanker, Bauabschnitt 03 (Fkm 0+989 bis Fkm 1+266,75).
Die Leistungen umfassen das Leistungsbild der Besonderen Leistungen Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12 zu §43 Abs. 1 Nr. 8 HOAI. Zusätzlich umfassen die Leistungen das Prüfen und Überwachen der korrekten Anwendung und Abrechnung der Stoffpreisgleitklausel
82467 Garmisch-Partenkirchen
Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Instandsetzung der Kanker, Bauabschnitt 03 (Fkm 0+989 bis Fkm 1+266,75).
Die Leistungen umfassen das Leistungsbild der Besonderen Leistungen Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12 zu §43 Abs. 1 Nr. 8 HOAI. Zusätzlich umfassen die Leistungen das Prüfen und Überwachen der korrekten Anwendung und Abrechnung der Stoffpreisgleitklausel.
Die Eignungskriterien für die Auswahl der Bewerber ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten sowie weitere Informationen sind ebenfalls der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Falls Bauzeit aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse über die angegebene Bauzeit hinausgeht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228940
Die Eignungskriterien sind in der Leistungsbeschreibung ersichtlich.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228940
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Das Angebot besteht aus dem Angebotsschreiben (Unterlage III.120) sowie Erklärungen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Das Angebotsschreiben III.120 und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i. OB
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wwa-wm.bayern.de