22 E 070 Sozialpädagogische und pädagogische Betreuung im Schuljahr 2022-2023, optional 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 070 Sozialpädagogische und pädagogische Betreuung im Schuljahr 2022-2023, optional 2023-2024
Die Stadt Regensburg schreibt sozialpädagogische und pädagogische Betreuungen von je drei kooperativen Berufsintegrationsvorklassen (BIKV/k, Los 1), kooperativen Berufsintegrationsklassen (BIK/k, Los 2) und kooperativen Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k, Los 3) an der Städtischen Berufsschule II für das Schuljahr 2022/2023 aus.
Für die kooperative Berufsvorbereitungsklasse (BVJ/k, Los 3) kann optional eine vierte Klasse hinzukommen.
Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2023/2024 verlängert werden.
Berufsintegrationsvorklassen
Berufsschule II, Stadt Regensburg
Berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen und ergänzend anderen Berufsschul-pflichtigen ohne Ausbildungsplatz, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, sollen die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Sprache vermittelt werden.
Vertragsbeginn ist das Schuljahr 2022/2023. Als feste Vertragslaufzeit ist ein Schuljahr vereinbart.
Danach ist optional eine einmalige Verlängerung für das Schuljahr 2023/2024 möglich.
Berufsintegrationsklassen
Berufsschule II, Stadt Regensburg
Berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen und ergänzend anderen Berufsschul-pflichtigen ohne Ausbildungsplatz, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, sollen zunächst im Rahmen der Berufsintegrationsvorklasse (BIKV) die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Sprache vermittelt werden.
Im Anschluss an die Berufsintegrationsvorklasse bereitet die Berufsintegrationsklasse (BIK) die jungen Menschen auf eine anschließende Ausbildung oder eine weiterführende Schule vor – Gegenstand dieses Loses.
Vertragsbeginn ist das Schuljahr 2022/2023. Als feste Vertragslaufzeit ist ein Schuljahr vereinbart.
Danach ist optional eine einmalige Verlängerung für das Schuljahr 2023/2024 möglich.
Berufsvorbereitungsklassen
Berufsschule II, Stadt Regensburg
Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein Vollzeitangebot für Berufsschulpflichtige, die keine Berufsausbildung absolvieren bzw. keine weiterführende Schule besuchen. Über dieses Angebot können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei unterstützt werden, möglichst bald einen Ausbildungsplatz oder einen anderen passenden Abschluss zu finden.
Derzeit gibt es an der Städtischen Berufsschule II Regensburg vier kooperative Berufsvorbereitungsklassen. Für das Schuljahr 2022/2023 wird die Stadt Regensburg vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch die Regierung der Oberpfalz die Einrichtung von drei (optional vier) kooperativen Berufsvorbereitungsklassen genehmigt bekommen.
Vertragsbeginn ist das Schuljahr 2022/2023. Als feste Vertragslaufzeit ist ein Schuljahr vereinbart.
Danach ist optional eine einmalige Verlängerung für das Schuljahr 2023/2024 möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Mit dem Angebot einzureichen:
- Formblatt "Referenzen des Bieters":
Erfahrung des Bieters mit vergleichbaren Maßnahmen, tätig in Berufsinterations(vor-)klassen
(bei den Losen 1 - 2)
Erfahrung des Bieters mit vergleichbaren Maßnahmen, tätig in Berufsschulklassen (bei Los 3)
Auf gesondertes Verlangen ist folgendes einzureichen:
- Los 1:
mindestens eine Lehrkraft pro Klasse mit einem abgeschlossenes Studium „Deutsch als
Zweitsprache (DaZ)“ oder ein „Deutsch als Fremdsprache (DaF)“ – Studium oder den Nachweis der
Erfüllung der Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen gemäß § 15 Abs. 1 und 2 IntV
Eingesetztes Personal muss den Anforderungen des Masernschutzgesetzes entsprechen.
erweitertes Führungszeugnis
- Los 2:
mindestens eine Lehrkraft pro Klasse mit einem abgeschlossenen Studium,
mindestens eine/n Sozialpädagogen/in pro Klasse mit einem abgeschlossenes Studium der
Sozialpädagogik/Sozialarbeit (Diplom-Sozialpädagoge/in FH, univ. oder Bachelor Soziale Arbeit)
oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften
mindestens eine/n Ausbilder/in mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem
abgeschlossenen Studium
Eingesetztes Personal muss den Anforderungen des Masernschutzgesetzes entsprechen.
erweitertes Führungszeugnis
- Los 3:
mindestens eine Lehrkraft pro Klasse mit einem abgeschlossenen Studium,
mindestens eine/n Sozialpädagogen/in pro Klasse mit einem abgeschlossenes Studium der
Sozialpädagogik/Sozialarbeit (Diplom-Sozialpädagoge/in FH, univ. oder Bachelor Soziale Arbeit)
oder ein abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften
mindestens eine/n Ausbilder/in mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem
abgeschlossenen Studium
Eingesetztes Personal muss den Anforderungen des Masernschutzgesetzes entsprechen.
erweitertes Führungszeugnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]