Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtbergen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86391
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Im Rahmen des Verfahren wird der Auftrag vergeben, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung, Schüler der Brunnenschule Königsbrunn und das ggf. eingeteilte Begleitpersonal an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zur und von der Schule zu befördern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Frühbeförderung:
Anfahrtsorte:
- Busparkplatz hinter der Christophorusschule
- Grundschule-Nord, Heidestraße in Königsbrunn
- Mittelschule-Nord, Römerstraße in Königsbrunn
Die jeweiligen Anfahrtsorte der zu befördernden Schüler ergeben sich aus den vom Auftraggeber genehmigten Tourenplänen.
Ankunftszeit ist zwischen 8:00 und 8:10 Uhr (Unterrichtsbeginn ist um 8:15 Uhr). Das rechtzeitige Eintreffen der Schüler ist jedenfalls zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn mehrere Schulen über eine Tour angefahren werden.
Mittagsbeförderung und Nachmittagsbeförderung:
Für die Mittagsbeförderung befindet sich der Einstiegsbereich vor der Brunnenschule.
Für die Nachmittagsbeförderung gilt als Einstiegsbereich derzeit der Busparkplatz hinter der Christophorusschule, nach Abschluss der Baumaßnahmen ebenfalls der Einstiegsbereich vor der Brunnenschule.
Folgende Zeiten sind einzuhalten:
Mittagsbeförderung:
Bereitstellung 11:45 Uhr - Abfahrt 11:55 Uhr
Bereitstellung 12:30 Uhr - Abfahrt 12:40 Uhr
Nachmittagsbeförderung:
Bereitstellung 15:45 Uhr - Abfahrt 15:55 Uhr
Eine Verlängerung des Vertrages um 12 Monate ist in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Dies bedarf der Schriftform. Im Falle der Verlängerung bleiben alle anderen Vertragsbestimmungen unverändert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregister o.ä.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.