Lieferung und Vorhalten der Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: H60135722
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Vorhalten der Baustellenlogistik
Lieferung und Vorhalten der Baustellenlogistik
- Büro/ Tagesunterkunfts-Container mit Möblierung 42 St
- Sanitär-Container 6 St
- Sanitäts-Container 1 St
- Treppentürme zur Erschließung der Container 3 St
- Baustromversorgung mit Baustromverteilern 35 St
- Baubeleuchtung Verkehrsflächen im Gebäude/Leuchten 288 St
- Baubeleuchtung Baugelände/ Leuchten 36 St
- Kabel/Leitungen 2.350 m
- Bauwasserversorgung/ Verteiler 3 St
- Bauwasser-Zapfstellen (3-fach) 8 St
- Rohrleitung mit Begleitheizung 400 m
- Vorhaltedauer Container und Baustellenversorgung bis 36 Mt
Organisations-, Kontroll- und Management-Leistungen im Zusammenhang mit Belegungsmanagement Container, mit Anliefer-/ Flächenmanagement und Online-Avisierung, mit Abfalllogistik, mit Ordnungsmanagement mit Schließdienst/ Wachdienst und Bestreifung mit an den Bedarf angepasster personeller Besetzung in einem Zeitraum von bis zu 30 Mt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=228554
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=228554
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=228554
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.