Planungsleistungen für den Neubau einer Aufbereitungsanlage zur Trübstoffentfernung der WW-E
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau einer Aufbereitungsanlage zur Trübstoffentfernung der WW-E
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke i.S.v. § 43 Abs. 1 HOAI, der Tragwerksplanung i.S.v. § 51 Abs. 1 HOAI und der Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 3, lufttechnische Anlagen, Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen, der Anlagengruppe 7.2, verfahrenstechnische Anlagen und der Anlagengruppe 8, Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken i.S.v. §§ 53 Abs. 2 Nr. 3, 4, 7.2 und 8, 55 Abs. 1 HOAI, sowie besondere Leistungen für den Neubau einer Trübstoffentfernung mittels Ultrafiltration und abschließender UV-Desinfektion des Trinkwassers am Standort Hochbehälter Heiligenholz. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Fest beauftragt werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Leistungsphasen 5 bis 9 und besondere Leistungen aller Leistungsphasen werden nur optional vereinbart und nach Bedarf beauftragt. Näheres ist im Vertragsentwurf geregelt.
Estenfeld
Die Bewirtschaftung der Wassergewinnungsanlage der WW-E ist wasserrecht-lich mit einer Entnahmeerlaubnis je Brunnen von 80 l/s bzw. 6.900 m³/d be-schränkt. Die maximale jährliche Entnahmemenge aus beiden Brunnen be-trägt 2,53 Mio. m³.
Die Brunnen der WW-E können dauerhaft mit einer Entnahmemenge von je-weils 80 l/s im Einzelbetrieb und befristet mit 160 l/s im Parallelbetrieb betrie-ben werden.
Seit Inbetriebnahme der Gewinnungsanlage treten bei erhöhter Entnahme aus den Brunnen Trübungen im Trinkwasser auf. Bei diesen Partikeln handelt es sich um schluffhaltige Bodenbestandteile sowie um calciumsulfathaltige Ausfällungen. Dadurch ist für den Brunnen 1 die maximale Entnahme auf 40 l/s und für den Brunnen 2 auf 60 l/s limitiert. Im Mittel stehen aus den beiden Brunnen 80 l/s zur Verfügung.
Hinsichtlich der mikrobiologischen Beschaffenheit sind die Rohwässer aus den Brunnen nach den vorliegenden Erkenntnissen von einwandfreier Be-schaffenheit.
Klimatische Veränderungen des Wasserdargebotes einhergehend mit einem Rückgang der Grundwasserneubildung erfordern in Zeiten erhöhten Wasser-bedarfs, die Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen. Daraus veranlasst ergibt sich aktuell der Bedarf für den Bau einer Trübstoffentfernung mittels Ultrafiltration und abschließender UV-Desinfektion des Trinkwassers am Standort Hochbehälter Heiligenholz. Bedingt durch die hohen Sulfatgehalte des Grundwassers und einer erforderlichen Duldung der Grenzwertüber-schreitung im abgegebenen Trinkwasser wurden in den letzten 10 Jahren viel-fältige Studien und Untersuchungen zur Sulfatentfernung durchgeführt. Da grundsätzlich zur anwendungsspezifischen Sulfat- und Härtereduzierung ei-ne vorgeschaltete Trübstoffentfernung erforderlich ist, liegen umfassende Un-tersuchungsergebnisse aus den betriebenen Pilotanlagen zur Trübstoffentfernung vor. Die Ergebnisse, die nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (siehe Vergabeuntelagen) zur Verfügung gestellt werden, bilden die Grundlage zur Konzeptionierung der Ultrafiltrationsanlage.
Verlängerung bei Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden maximal 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 4 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaft ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung fehlender Unterlagen steht nach Maßgabe von § 51 SektVO VgV im Ermessen der WW-E) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 4 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 4 zugelassen, die die höchste Punktzahl nach folgenden Kriterien erzielen:
a) Maximal 3 Punkte können erzielt werden für Referenzen über die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 der Planungsleistungen Ingenieurbauwerke i.S.v. § 43 Abs. 1 HOAI für eine Ultrafiltration für die Trinkwasserversorgung mit einer anschließenden Desinfektion mit einem Durchsatz von mindestens 100 l/Sek; die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen vollständig im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Die Referenzen, die zum Nachweis der Mindestvoraussetzungen unter III.1.3. – möglicherweise geforderte Mindeststandards genannt werden und die oben genannten Voraussetzungen einschließlich einer anschließenden Desinfektion erfüllen, werden mitgezählt. (3 Referenzen: 1 Punkt, 4 Referenzen: 2 Punkte, 5 und mehr Referenzen: 3 Punkte).
b) Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem: 1 Punkt, zertifiziertes Umweltmanagementsystem: 1 Punkt.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Mitglied über eine Zertifizierung verfügt. Verfügen beide Mitglieder jeweils über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, kann gleichwohl nur 1 Punkt erzielt werden. Entsprechendes gilt, wenn beide Mitglieder über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Wenn bei einer Bewerbergemeinschaft ein Mitglied über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem und ein anderes Mitglied über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt, werden 2 Punkte vergeben.
Insgesamt können daher maximal 5 Punkte erzielt werden. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand werden auch mehr zugelassen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt, die unter dem unter 1.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI, Beauftragung von besonderen Leistungen, siehe Vergabeleitfaden und Ingenieurvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des
Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die
eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 (SanktionsVO).
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder erklären, dass er eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abschließen wird.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zu Referenzen.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Eigenerklärung über mindestens folgende Referenzprojekte, die die genannten Anforderungen erfüllen:
(1) Mindestens zwei Referenzen über die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 der Planungsleistungen Ingenieurbauwerke i.S.v. § 43 Abs. 1 HOAI für eine Ultrafiltration für die Trinkwasserversorgung mit einem Durchsatz von mindestens 100 l/Sek.; die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen vollständig im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Von den beiden Referenzen muss mindestens eine Referenz noch eine anschließende Desinfektion umfassen.
(2) Mindestens eine Referenz über die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 der Tragwerksplanung i.S.v. § 51 Abs. 1 HOAI für ein Ingenieurbauwerk; die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen vollständig im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
(3) Mindestens eine Referenz über die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 der Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 7.2, verfahrenstechnische Anlagen, i.S.v. § 53 Abs. 2 Nr. 7, § 55 Abs. 1 HOAI für eine Trinkwasseraufbereitungsanlage; die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen vollständig im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Wenn die Anforderungen unter (2) und (3) bereits durch die Referenzen unter (1) abgedeckt sind, reicht dies aus. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bewerbungsgemeinschaft insgesamt über die geforderten Referenzen verfügt.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).