Support für Citrix-Lizenzen des Bayerischen Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022RBE000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Support für Citrix-Lizenzen des Bayerischen Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband
und Vermessung (LDBV) hat verschiedene Citrix Lizenzen im Einsatz.
Mit dieser Ausschreibung soll der Support für den Bestand an Citrix-Lizenzen verlängert werden.
München
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Aufbauend auf einem gebündelten Know-How im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik tragen wir zusammen mit staatlichen und kommunalen Behörden zum Aufbau leistungsfähiger eGovernment-Strukturen im Freistaat bei. Dafür stellen wir zentrale Leistungen für alle Behörden des Freistaats Bayern zur Verfügung.
Das IT-DLZ hat verschiedene Citrix Lizenzen im Einsatz, für die eine Supportverlängerung benötigt wird. Die OrgID bei Citrix lautet 45328270.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Support für Citrix-Lizenzen des Bayerischen Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu dieser Ausschreibung wurden keine Angebote eingreicht, daher erfolgt eine Aufhebung nach §63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.