VGI: Beschaffung eines Vertriebssystems mit Fahrausweisautomaten und Vorverkaufsgeräten
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 089-240049)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85016
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.invg.de/start_vgi_de
Abschnitt II: Gegenstand
VGI: Beschaffung eines Vertriebssystems mit Fahrausweisautomaten und Vorverkaufsgeräten
Die VGI als Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt ab und bietet einen einheitlichen Tarif in dieser Region an. Mit der INVG betreibt sie seit vielen Jahren ein integriertes Vorverkaufssystem mit stationären Fahrausweisautomaten und personalbedienten Vorverkaufsgeräten in der Region.
Aufgrund des Lebensalters und der stark ansteigenden Ausfallquote der Geräte sowie der Erweiterung im Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt ist eine Neubeschaffung des Vertriebssystems erforderlich. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Standards in der gesamten VGI-Vertriebslandschaft, sowohl in der Stadt Ingolstadt als auch den Verbundlandkreisen. Dies erleichtert die ÖPNV-Nutzung für den Fahrgast und ist auch aus wirtschaftlicher Sicht für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sinnvoll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Ist eine Anforderung zwingend zu erfüllen, steht vor der Anforderung ein MUSS. Wird diese Anforderung nicht
erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren [Formbaltt Teilnahmeantrag, TNW 7, die MUSS- Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Dokument, welches unter dem folgenden Link abrufbar ist:
https://datadrive.luther-lawfirm.com/public/download-shares/1vgiIXfE5FqjDmcfkXzVV2b4SreZxo52
Ist eine Anforderung zwingend zu erfüllen, steht vor der Anforderung ein MUSS. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren [Formbaltt Teilnahmeantrag, TNW 7, die MUSS- Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Dokument, welches unter dem folgenden Link abrufbar ist:https://datadrive.luther-lawfirm.com/public/download-shares/lXt3yEFKY0wqpGcN4VvpXIRRPltQpU07
Aufgrund der anlässlich einer Bieterfrage bewusst gewordenen marktbeschränkenden Wirkung der Vorgabe hat sich der AG entschieden, eine MUSS- Anforderung zu TNW 7, "Vordruck Referenz 2: Vorlage und Nachweis von 1 Projektreferenz für die Lieferung und Inbetriebnahme von personalbedienten Vorverkaufssystemen für den ÖPNV." zu korrigieren.
Die Anforderung: „MUSS: Touchscreen mit mindestens 10 Zoll“ wird somit geändert in : „MUSS: Touchscreen Zoll: __________(Info)“: Eine Mindestanforderung hinsichtlich der Zollgröße des Touchpads wird somit nicht mehr gestellt.
Auch in Ziffer II.2.9 der vorangegangenen Bekanntmachung wird per Link auf das veraltete Dokument verwiesen. An den aufgeführten Bewertungskriterien zur Bewerberauswahl hat sich jedoch nichts geändert.